Die Suche nach einem guten Pflegeheim soll leichter werden

Neuer bundesweiter Pflege-TÜV startet

Die Suche nach einem guten Pflegeheim in Deutschland soll einfacher werden. Aus diesem Grund startet an diesem Dienstag der neue Pflege-TÜV. Die Ergebnisse sollen aussagekräftiger sein als die bisherigen Pflegenoten.

Autor/in:
Christoph Arens
Symbolbild Altenpflege (shutterstock)

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen es künftig leichter haben, ein gutes Pflegeheim zu finden. An diesem Dienstag tritt ein neues Qualitätsprüfsystem für die mehr als 13.000 stationären Einrichtungen in Kraft. Die im Internet veröffentlichten Ergebnisse sollen aussagekräftiger sein als die bisherigen Pflegenoten.

Interne Prüfungen nach neuem Qualitätssystem

Die Heime müssen nun mit den internen Prüfungen nach dem neuen Qualitätssystem beginnen. Ab 1. November prüft dann auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) extern sämtliche Einrichtungen nach dem neuen Verfahren. Ab Frühjahr 2020 werden erste Ergebnisse im Internet veröffentlicht. Bis Ende 2020 soll jedes Heim erstmals nach den neuen Regeln geprüft worden sein.

Seit 2009 gibt es Pflegenoten für jede Einrichtung. Das Ziel: Angehörige sollten so unkompliziert wie möglich ein gutes Heim finden. Alle Einrichtungen wurden deshalb vom MDK anhand von rund 70 Kriterien mit Schulnoten bewertet. Der erhoffte Nebeneffekt: Der Pflege-TÜV sollte auch den Qualitätswettbewerb zwischen den Einrichtungen befeuern.

Doch schnell wurde klar, dass der Pflege-TÜV das nicht leistet. Die Heime erhielten im Bundesdurchschnitt die Note 1,2 - für Kritiker ein Hohn angesichts der Zustände in manchen Einrichtungen. Kritik entzündete sich insbesondere daran, dass vor allem bürokratische Abläufe überprüft und keine K.-o.-Kriterien für schlechte Pflege aufgestellt wurden. "Singen eins, Mathe sechs - in der Schule bleiben Sie damit hängen, in der Pflege erhalten Sie die Durchschnittsnote drei", kritisierte etwa die Deutsche Stiftung Patientenschutz.

Deshalb hat der Gesetzgeber 2016 ein neues Prüfsystem in Auftrag gegeben. Wissenschaftler unter Federführung des Instituts für Pflegewissenschaft an der Uni Bielefeld haben es entwickelt. Im Blickpunkt sollen künftig der tatsächliche Gesundheitszustand der Heimbewohner sowie die Ausstattung und Angebote der Einrichtungen stehen - und nicht mehr bürokratische Abläufe.

Jährliche externe Bewertung

Künftig greifen internes Qualitätsmanagement und externe Prüfung ineinander: Dazu müssen die Pflegeeinrichtungen halbjährlich interne Qualitätsdaten erheben und an eine Datenauswertungsstelle (DAS) melden. Dabei wird etwa erfasst, wie mobil und selbstständig alle Bewohner sind, wie viele von ihnen an Druckgeschwüren oder an den Folgen von Stürzen leiden oder ob ein unbeabsichtigter Gewichtsverlust eingetreten ist. Die DAS vergleicht die Ergebnisse bundesweit und meldet den Pflegeheimen zurück, ob sie besser oder schlechter als der Durchschnitt sind.

Daneben muss sich jedes Heim einer jährlichen externen Bewertung durch den MDK stellen. Dessen Qualitätsprüfer untersuchen anhand einer Stichprobe von neun Bewohnern, wie die Versorgung ist - etwa bei Essen, Trinken, Waschen oder Toilettengang. Überprüft wird auch, wie weit soziale Kontakte gefördert werden und was das Heim bei Medikamentenversorgung und Therapie leistet. Die MDK-Ergebnisse werden in vier Kategorien erfasst: Sie reichen von "Keine Auffälligkeiten oder Defizite" bis zu "Defizit mit eingetretenen negativen Folgen".

Bei Mängeln kann die Pflegekasse Auflagen erteilen, die Vergütung mindern oder sogar den Versorgungsvertrag kündigen. Außerdem sollen die Prüfer den Pflegekräften Empfehlungen geben, wie die Qualität verbessert werden kann.

Patientenschützer skeptisch

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen werden also künftig auf den Internetseiten der Pflegekassen eine Vielzahl von Informationen über jedes Heim erhalten und damit besser vergleichen können. Ob aber wirklich eine verständliche und übersichtliche Qualitätsdarstellung gelingt, muss sich erst noch zeigen.

Skeptisch zeigten sich im Vorfeld Patientenschützer. "Traumnoten am Fließband wird es nicht mehr geben", begrüßte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, die Reform zwar grundsätzlich. Es sei aber zu bezweifeln, ob die neue Darstellung wirklich eine schnelle Einschätzung bei der Pflegeheimsuche ermögliche. "Denn im zukünftigen Pflege-TÜV wird es weder eine aussagefähige Gesamtnote noch K.-o.-Kriterien geben. Für eine rasche Vergleichbarkeit ist dies aber dringend notwendig."


Quelle:
KNA