DOMRADIO.DE: Im politischen Diskurs verliert das Kirchenasyl, das Menschen in absoluten Notsituationen Schutz vor Abschiebung bietet, zunehmend an Akzeptanz. Björn Höcke von der AfD zum Beispiel ist der Meinung, dass die Kirche sich mit diesem Verfahren über das Gesetz stellt. Ist da etwas dran?
Prälat Martin Dutzmann (Bevollmächtigter der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union): Wenn es Regeln gibt, gibt es Regeln. Dann müssen sie eingehalten werden. Das ist sicherlich so. Aber hier spielt natürlich die Geschichte hinein, die wir haben.
Kirchenasyl ist eine Praxis, die es etwas länger gibt. Es hat dabei immer wieder Konflikte um das Kirchenasyl in einem Rechtsstaat gegeben. Für uns ist ein Datum ganz wichtig: das ist das Jahr 2015. Da haben wir uns mit Vertretern des Staates, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und des Bundesinnenministeriums getroffen und haben uns gegenseitig versichert, dass die Kirche selbstverständlich keine höhere Moral beansprucht und sich auf keinen Fall über das Recht im Rechtsstaat stellt.
Aber was wir hin und wieder in der Betreuung von Flüchtlingen sehen, ist, dass es ganz extreme Notlagen gegeben hat, die der Staat so nicht gesehen hat. Wir haben dann abgesprochen, dass wir die Erlaubnis bekommen, dem Staat diese Notlagen noch einmal vorzutragen, damit er möglicherweise seine Entscheidung korrigiert. Insofern ist das Kirchenasyl nicht etwas, was sich über den Rechtsstaat erhebt, sondern es ist eine einvernehmliche Vereinbarung und Absprache zwischen Kirche und Staat.
DOMRADIO.DE: Kirchenasyl bedeutet also nicht nur, dass jemand von der Kirche aufgenommen wird, sondern es bedeutet auch, dass die Kirche sich als mächtiger Fürsprecher für das Asylverfahren einsetzt?
Dutzmann: Genauso ist es. Insbesondere im Jahr 2015 haben unsere Kirchengemeinden beider Konfessionen eine ganze Menge geleistet - auch die Freikirchen - was die Aufnahme und Integration von geflüchteten Menschen angeht. Dabei erfahren wir natürlich Dinge, die ein Entscheider im Bundesamt vielleicht so nicht erfährt. Wir erfahren von humanitären Notlagen.
Hier haben wir gesagt: Die würden wir gerne noch einmal vortragen. Das ist im Grunde der Hintergrund. Es geht uns überhaupt nicht um eine grundsätzliche politische Kritik, etwa an der Dublin-Verordnung. Da kann man viele Fragen zu haben. Aber das hat mit dem Kirchenasyl zunächst mal gar nichts zu tun.
DOMRADIO.DE: Woran liegt es, dass die Zahl der Fälle sinkt, in denen der Staat am Ende seine Entscheidung überdenkt?
Dutzmann: Der Präsident des Bundesamtes, Dr. Hans-Eckhard Sommer, hat sehr deutlich gesagt, dass er das Kirchenasyl für politisch und rechtlich für fragwürdig hält. Er sagt aber auch, dass das Bundesamt inzwischen doch deutlich besser organisiert sei, als es 2015 noch gewesen sei und dass man die Härtefälle alle selber erkennen könne. Daher seien die Kirchen eigentlich gar nicht mehr gefragt.
Wir haben da deutliche Zweifel dran, denn wir entdecken immer wieder Fälle, in denen diese humanitäre Notsituation durch das Bundesamt nicht erkannt worden ist und dann auch nicht abgeholfen wird. Insofern wird es auch weiter Kirchenasyl geben.
DOMRADIO.DE: Sie gehen sogar noch weiter: Sie sagen, die Kirchengemeinden werden zunehmend unter Druck gesetzt. Was bedeutet das?
Dutzmann: Unter Druck gesetzt, würde ich jetzt nicht sagen. Der Druck entsteht schlicht und ergreifend durch die Situation, wie sie ist. Die Innenministerkonferenz hat im vergangenen Jahr beschlossen, diese sechs Monate, von denen ich gerade sprach, in besonderen Fällen auf 18 Monate zu erhöhen. Das heißt dann, dass eine Kirchengemeinde einen Menschen 18 Monate lang beherbergen muss. Vor allen Dingen heißt es, dass dieser Mensch 18 Monate auf dem engen Raum einer Kirchengemeinde leben muss. Das macht es natürlich wahnsinnig schwer. Verbunden mit der geringen Erfolgsaussicht, von der wir gerade sprachen, lässt das manche Kirchengemeinde daran zweifeln, ob sie das noch weiter tun möchte.
DOMRADIO.DE: Was denken Sie, wie wird es weitergehen? Ist das ein Trend, der sich fortsetzt?
Dutzmann: Das vermag ich natürlich nicht zu sagen. Ich bin aber ziemlich sicher, dass Kirchengemeinden weiterhin dort Kirchenasyl gewähren, wo ihnen das unabdingbar erscheint. Das werden sie weitermachen.
Die Kirchenkonferenz, also die Konferenz der leitenden Geistlichen und leitenden Juristen aus allen 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland hat die Kirchengemeinden gebeten, bei diesem Verfahren zu bleiben, dass wir seinerzeit verabredet haben, auch wenn die Erfolgsaussichten geringer geworden sind.
Das Interview führte Renardo Schlegelmilch.