Die katholischen deutsche Bischöfe haben ihre Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch abermals umfassend überarbeitet und verabschiedet. Die überarbeitete Fassung der Leitlinien von 2013 sei künftig eine "Ordnung", wie die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag in Bonn mitteilte. Mit der geplanten Veröffentlichung in den jeweiligen Amtsblättern der Bistümer erlange sie Rechtskraft, hieß es auf Nachfrage.
Eine erste Fassung der Leitlinien hatte es 2002 gegeben. Eine grundlegende Neufassung erfolgte 2010, danach folgten weitere Bearbeitungen. Auch die Rahmenordnung zur Prävention gegen Missbrauch ist nun erneut überarbeitet worden. Beide Dokumente, die der Ständige Rat zuvor in Würzburg verabschiedet hatte, sollen in den kommenden Wochen veröffentlicht werden.
Ein neues Verfahren
Ziele der neuen Leitlinien sind laut Bischofskonferenz eine größere Einheitlichkeit des Verfahrens, Transparenz, Unabhängigkeit und Betroffenenorientierung. Ein neues Verfahren solle für minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs sowie für schutzbedürftige Erwachsene gelten. Eine Überarbeitung des Verfahrens solle weiter vorangetrieben werden, hieß es. Dies brauche "bei der komplexen Thematik aber gleichzeitig Zeit, Sorgfalt und umfangreiche Abstimmungsprozesse".