Knapp neun Monate sind vergangen, seit die Richter in Lyon ihr Urteil veröffentlichten. Sie sahen den heute 69-jährigen Kardinal Philippe Barbarin für schuldig an, sexuellen Missbrauch nicht angezeigt zu haben. Sechs Monate Haft auf Bewährung lautete die Strafe. Barbarin, seit 2002 Erzbischof des zweitgrößten französischen Bistums, legte Berufung ein.
Seitdem ist er praktisch von der Bildfläche verschwunden. Er übertrug die Leitung des Erzbistums Lyon erst Generalvikar Yves Baumgarten, bevor Papst Franziskus übergangsweise den früheren Bischof von Evry-Corbeille-Essonnes, Michel Dubost (77), einsetzte. Barbarins Amtsverzicht hatte Franziskus nicht angenommen. Da das Berufungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei, gelte die Unschuldsvermutung, so der Papst. Anfang Oktober traf Barbarin ein weiteres Mal den Papst. Details über das Treffen wurden zunächst nicht öffentlich.
Missbrauchsskandal 2016
Der Fall Barbarin war 2016 der Beginn eines Missbrauchsskandals, der die französische Kirche in eine Krise stürzte. Barbarin wurde verurteilt, weil er einen Priester nicht angezeigt hatte, der zwischen 1970 und 1991 zahlreiche Minderjährige sexuell missbraucht haben soll. Anders als in Deutschland besteht in Frankreich eine strafbewehrte Pflicht, Missbrauchsverdachtsfälle der Justiz zu melden.
Ein ehemaliger Pfadfinder hatte Barbarin nach eigenen Angaben im Juli 2014 informiert, von dem Priester in den 80er Jahren missbraucht worden zu sein. Der Kardinal schickte den Geistlichen im August 2015 in den Ruhestand. Doch die Richter befanden Barbarin für schuldig, weil er zwischen Juli 2014 und August 2015 über die Missbrauchsbeschuldigungen informiert war, diese aber nicht der Staatsanwaltschaft meldete.
Unschuldsbeteuerung
Barbarin beteuerte mehrmals seine Unschuld. "Ehrlich gesagt sehe ich nicht, wofür ich schuldig bin", sagte er während des Prozesses im Januar 2019. Er habe nicht gedacht, dass er sich an die Justiz wenden müsse, "da die Fälle verjährt waren und das Opfer selbst bestätigt hat, dass es nichts mehr ändern könne". Zudem sei nach seinen Informationen seit 1991 auch nichts mehr vorgefallen.
Nun arbeiten Frankreichs Bischöfe an einer Erneuerung. Sie setzten Missbrauchsmeldestellen in den Diözesen ein, beauftragten eine Aufklärungskommission und beraten über finanzielle Entschädigungen für die Opfer. Die Erzdiözese Lyon hat eine Internetseite speziell für Missbrauchsopfer eingerichtet; sie dient der Prävention und zur Kontaktaufnahme. Darauf gibt es Interviews mit Opfern, Psychologen, Geistlichen und Theologen.
Rund eine Woche vor dem Termin des Berufungsverfahrens vermeldeten französische Medien plötzlich auch einen Belästigungsvorwurf gegen Barbarin persönlich. Zwischen 2006 und 2012 soll er einen früheren Seminaristen sexuell belästigt haben, hieß es im Magazin "L'Obs". Der Betroffene habe ein zwölfseitiges Zeugnis an die nationale Aufklärungskommission CIASE geschickt. Barbarin wolle sich nicht dazu äußern, hieß es in den Medienberichten. Die Kommission wollte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) den Eingang des Zeugnisses auch nicht bestätigen.
Priester entlassen
Der Priester, dessen Taten Barbarin zwischen 1970 und 1991 nicht angezeigt hatte, wurde im Juli aus dem Klerikerstand entlassen. Ein so bestrafter Priester darf weder geistliche Kleidung tragen noch als Seelsorger tätig sein oder die Sakramente spenden. Am 13. Januar beginnt sein Prozess.
Mit allen Mitteln versuchte dieser Priester auch, die Veröffentlichung des Kinofilms "Gelobt sei Gott" von Regisseur Francois Ozon über den Fall Barbarin zu verhindern. Es gelang ihm nicht. Mittlerweile ist der Film in den deutschen Kinos. Er stellt die Opfer in den Fokus. Bei der Berlinale wurde der Film mit dem Großen Preis der Jury ausgezeichnet.