"Wir haben uns entschieden, auf ein Verbot zu verzichten und stattdessen gemeinsam mit dem Schulministerium die Aufklärungsarbeit und Elterninformation in Kitas und Grundschulen systematisch zu verbessern", erklärte die CDU-Politikerin.
Gutachten verstärkt Bedenken
Vor eineinhalb Jahren hatte die Staatsekretärin angekündigt, das Land wolle kleinen Kindern weit unterhalb der Religionsmündigkeit von 14 Jahren in Kitas und Grundschulen das Tragen von Kopftüchern untersagen. Nach juristischer Prüfung seien diese Pläne nun verworfen worden, erläuterte Güler. "Es ist rechtlich umstritten, ob ein Kopftuch-Verbot als Eingriff in die Religionsfreiheit und in Elternrechte vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben würde", sagte sie.
Ein Gutachten, das die Landesregierung in Auftrag gegeben hatte, habe die Bedenken eher verstärkt.