Generalvikar Ulrich von Plettenberg habe deshalb Ende November den amtierenden Gremienmitgliedern der Pfarreien einen Brief geschrieben, in dem er sie bittet, bis zur Klärung der Situation ein Übergangsmandat anzunehmen, teilte das Bistum am Freitag mit. Die Übergangsmandate gelten den Angaben zufolge bis zur Errichtung neuer Pfarreien und Kirchengemeinden, maximal jedoch bis Ende 2021. Noch liefen die Rückmeldungen, weswegen man nicht abschätzen könne, wie viele Frauen und Männer das Übergangsmandat annähmen, hieß es.
Der Generalvikar betonte, dass die Seelsorge vor Ort für die Gläubigen wie gewohnt weiterlaufe: "Es werden Gottesdienste gefeiert, die Sakramente werden gespendet." Die Seelsorgerinnen und Seelsorger seien für die Menschen da, die Mitarbeitenden der Kirchengemeinden würden ihren Dienst tun. Darüber hinaus wolle man die gewonnene Zeit dazu nutzen, weiter für die Umsetzung der Synode und die Bistumsreform zu werben.
Umstrittener Reformprozess
Das Bistum Trier wollte eigentlich ab dem kommenden Jahr seinen Reformprozess starten. Rund 900 Pfarreien sollten zu 35 Großpfarreien zusammengelegt werden. Nach Beschwerden von Gläubigen stoppte der Vatikan die Umsetzung der Bistumsreform jedoch zunächst, damit der Päpstliche Rat das Vorhaben überprüfen kann. Der Trierer Bischof Stephan Ackermann will nun gegenüber der Kleruskongregation und dem Päpstlichen Rat Stellung zu der geplanten Reform nehmen. Die entsprechenden Stellungnahmen sollen zum Jahreswechsel nach Rom gesandt werden.
Bischof Ackermann hatte das "Gesetz zur Umsetzung der Diözesansynode 2013-2016" zur Schrumpfung der rund 900 Pfarreien Anfang Oktober erlassen. Die Reform ist umstritten. So hatte sich unter anderem die Initiative "Kirchengemeinde vor Ort" gegründet und zu Protesten dagegen aufgerufen.