Statt wie bisher maximal 76,56 Euro könnten Mediziner jetzt zwischen 103 und 265 Euro für die Untersuchung eines Toten abrechnen, abhängig von Dauer und Umfang der Leistung sowie etwa von den Todesumständen und dem Zeitpunkt. Bezahlt werden müsse das von den Angehörigen.
Die Änderung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) war den Angaben zufolge vom Bund damit begründet worden, dass die bisher vorgesehenen Beträge nicht dem Aufwand entsprachen. Manche Mediziner hätten aus diesem Grund Angehörigen falsche und überhöhte Rechnungen gestellt.
Kosten von der Krankenkasse übernehmen?
Aeternitas begrüßte grundsätzlich die Gebührenreform, mahnte jedoch mehr Transparenz für die Verbraucher an. Nach der Reform setze sich der Rechnungsbetrag aus unübersichtlich vielen Ziffern, Paragrafen und Zuschlägen zusammen, hieß es. Die Angehörigen seien wohl kaum in der Lage, dessen Korrektheit zu überprüfen.
Nicht in deren Sinne sei zudem, dass anders als bisher zusätzlich eine vorläufige Leichenschau etwa durch Rettungsdienste abgerechnet werden könne. Zusammen mit der eingehenden Leichenschau ergäben sich dann leicht Kosten von über 400 Euro. Sinnvoll wäre es laut Aeternitas, wenn alle Kosten von der Krankenkasse übernommen würden und damit "ein letztes Mal die Solidargemeinschaft der Versicherten für den Einzelnen aufkäme", so die Verbraucherinitiative.