Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor, über die der "Spiegel" (Samstag) berichtet. Im vergangenen Jahr sei für 14 der insgesamt 464 Personen, die ein entsprechendes Dossier eingereicht hätten, ein Asylverfahren aufgenommen worden.
Kritik von der Linken
Die Linke kritisierte diese Entwicklung scharf. "Humanitären Fall-Konstellationen wird nur noch selten Rechnung getragen", sagte die Abgeordnete Ulla Jelpke. Dieter Müller von der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche erklärte, die jüngsten Regeländerungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hätten das Ziel gehabt, "Kirchenasyl zu erschweren und so die Zahlen zu drücken." Martin Dutzmann vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sagte: "Das Kirchenasyl wird offenbar für überflüssig gehalten."
Bamf-Chef Hans-Eckhard Sommer erklärte unterdessen, jeder gemeldete Fall werde geprüft. Viele Begründungen könnten jedoch nicht akzeptiert werden, "weil damit das Dublin-System insgesamt infrage gestellt würde", so Sommer. Das betreffe beispielsweise pauschale Vorwürfe zur Unterbringung in Italien.
Dublin-Verfahren
Fast alle Fälle von Kirchenasyl betreffen das sogenannte Dublin-Verfahren, nach dem jener EU-Staat für die Überprüfung eines Asylantrags zuständig ist, in dem der Antragsteller zuerst europäischen Boden betreten hat. Um eine Abschiebung zu verhindern, muss der Betreffende 18 Monate in den Kirchenräumen leben, bis die Frist zum Transfer abgelaufen ist. In fast allen Fällen wollen die Kirchengemeinden erreichen, dass ein Schutzsuchender nicht zurückgeschickt wird. Dies betrifft laut Müller etwa Griechenland, wo geflüchtete Menschen im Schlamm ausharrten, oder Italien, wo sie auf der Straße lebten.
Das Bundesamt verfügt nach Worten von Sommer "über viel mehr Informationsquellen" als nur die Aussagen von Betroffenen. Dies wiederum wies Dutzmann gegenüber dem Magazin zurück: "Wenn die Menschen zu uns kommen, in einer Gemeinde leben und Vertrauen fassen, dann sprechen sie irgendwann auch über Dinge, über die sie vorher gegenüber dem Vertreter des Staates nicht reden konnten." Er appellierte daher an das Bamf, Fälle "auf unseren Hinweis hin" erneut zu prüfen.