Der CDU-Politiker habe nach der Verkündung der Entscheidung am Mittwoch erstmal schlucken müssen, sagte er am Sonntag im "Interview der Woche" des Deutschlandfunks. Nun bedürfe es eines Rahmenwerks, damit aus der Möglichkeit, Hilfe zur Selbsttötung zu erhalten, nicht eine Gewöhnung oder gar eine Verpflichtung für Schwerstkranke werde, betonte der Minister.
Spahn verteidigte seine Weisung an das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), keine Medikamente oder Betäubungsmittel für sterbewillige Menschen auszuliefern. Der Minister missachtete damit ein anders lautendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2017. Er tue sich schwer mit dem Gedanken, dass der Staat oder ein Minister darüber entscheide, welcher Sterbenskranke ein Mittel zum Suizid erhalten solle. Im übrigen habe das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil im Einzelfall getroffen.
"Umfassendes Urteil"
Spahn unterstrich zugleich, dass sein Ministerium diese Position jetzt im Licht der Entscheidung aus Karlsruhe überprüfen müsse. "Das ist ein sehr umfassendes Urteil. Das müssen wir jetzt auswerten." Unterdessen forderten Rechtsexperten Spahn auf, das tödliche Mittel Natrium-Pentobarbital für sterbewillige Schwerstkranke freizugeben.
"Nach diesem Urteil gibt es keinen Grund mehr, dieses für einen sanften Suizid am besten geeignete Mittel zu verweigern", sagt der Münchner Medizinrechtler Wolfgang Putz, der einen Arzt in Karlsruhe vertreten hatte, dem "Spiegel". Auch Ulrich Schellenberg, ehemals Präsident des Deutschen Anwaltvereins, forderte Spahn auf, "seine Blockadehaltung zu beenden".