Die Österreichische Bischofskonferenz und ihre Vorsitzenden

König und Schönborn sind Rekordhalter

Wenn Kardinal Schönborn nach 22 Jahren sein Amt an der Spitze der Österreichischen Bischofskonferenz abgibt, hinterlässt er einen nur schwer einstellbaren Rekord als Langzeitvorsitzender. Ein kleiner Blick in die Vergangenheit.

Autor/in:
Paul Wuthe
Kardinal Schönborn / © Andrea Krogmann (KNA)
Kardinal Schönborn / © Andrea Krogmann ( KNA )

Gemessen am 2.000-jährigen Bestehen der Kirche sind Bischofskonferenzen recht junge Institutionen: Erst seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) wurden sie in der katholischen Weltkirche verpflichtend eingeführt und umfassen dabei meist die Bischöfe eines Staates. Damit ist die Österreichische Bischofskonferenz eine der ältesten weltweit; ihre Gründung reicht zurück in die Habsburgermonarchie. So fand bereits am 29. April 1849 die erste Versammlung der (alt)österreichischen Bischöfe in Wien statt. Einberufen wurde sie nicht von einem Kirchenmann, sondern bezeichnenderweise vom damaligen Innenminister Franz Graf Stadion.

Was damals provisorischen Charakter hatte und meist nur anlassbezogen stattfand, hat sich seither verstetigt. Gemäß den seit 2005 geltenden Statuten tritt die Vollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz immer im Frühjahr, Sommer und Herbst zusammen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Koordinierung der kirchlichen Arbeit.

Schönborn gibt Amt nach 22 Jahren auf

Dazu kann die Bischofskonferenz auch rechtliche Normen erlassen und unter bestimmten Bedingungen lehrmäßige Aussagen treffen. Auch kommt der Bischofskonferenz eine mindestens ebenso wichtige gesellschaftliche und politische Rolle als Gegenüber zum Staat auf nationaler Ebene zu. Dies zeigt sich auch in regelmäßigen Stellungnahmen der Bischofskonferenz im Rahmen der Gesetzesbegutachtung.

Die Vollversammlung ist das Hauptorgan der Bischofskonferenz, der alle Diözesanbischöfe, der Militärbischof, die Weihbischöfe, der Territorialabt von Wettingen-Mehrerau sowie Koadjutoren, Apostolische Administratoren oder Diözesanadministratoren angehören. Sie hat derzeit 15 Mitglieder, an ihrer Spitze steht ein aus dem Kreis der neun Diözesanbischöfe Gewählter. Seit dem 30. Juni 1998 ist das der Wiener Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn, der nach 22 Jahren von sich aus das Amt am 17. März abgeben wird.

Der Episkopatsvorsitzende ist kirchenrechtlich gesehen kein "Oberbischof" und hat daher auch keine Befugnisse, in die vom Kirchenrecht geregelte Kompetenz der Diözesanbischöfe einzugreifen.

Formal ist er nur ein auf sechs Jahre gewählter Vorsitzender eines Gremiums, das relativ wenige Eigenkompetenzen hat. Freiwillig und somit einstimmig können die Diözesanbischöfe jedoch die Themenbereiche ausdehnen, die sie österreichweit verbindlich regeln wollen. Der Vorsitzende ist nach innen eine Art Moderator unter den Bischöfen, nach außen Stimme und Gesicht des österreichischen Episkopats.

Weil zu seinen Aufgaben auch die Beziehungen zwischen Kirche und Staat gehören, hat er real ein großes Gewicht in Österreichs Kirche.

Dies umso mehr, wenn es sich wie aktuell dabei nicht nur um einen Kardinal, sondern auch um den Erzbischof einer der größten Diözesen Europas handelt.

Zweitlängste Amtszeit aller Vorsitzenden

Mit seinen 22 Jahren an der Spitze der Bischofskonferenz hat Kardinal Schönborn die zweitlängste Amtszeit aller Vorsitzenden in der Zweiten Republik. Nur Kardinal Franz König (1905-2004) war länger Vorsitzender: von 1959 bis 1985. Dessen Vorgänger in Wien, Kardinal Theodor Innitzer, stand von 1933 bis 1955 an der Spitze der Bischofskonferenz, ihm folgte von 1955 bis 1959 Andreas Rohracher - genau wie Karl Berg Erzbischof von Salzburg und damit der sogenannte "Primas Germaniae". Berg leitete das Gremium nach der Emeritierung Königs von 1985 bis 1989.

Ihm folgte der Wiener Erzbischof Hans Hermann Groer, der schließlich im März 1995 - nach Bekanntwerden von Missbrauchsvorwürfen gegen ihn - vom Grazer Diözesanbischof Johann Weber an der Spitze des Episkopats abgelöst wurde. Bei einer außerordentlichen Vollversammlung am 30. Juni 1998 in Salzburg gab Bischof Weber für viele überraschend den Vorsitz ab, und der damals erst kürzlich zum Kardinal erhobene Wiener Erzbischof Schönborn wurde zum Vorsitzenden der Bischofskonferenz gewählt.

Ein Vergleich nach Länge der Amtszeiten ist indes nur eingeschränkt zulässig, da sich die Bedingungen inzwischen geändert haben. So sahen die alten Statuten vor, dass der jeweils Ranghöchste den Vorsitz in der Bischofskonferenz innehatte. Somit stand automatisch und ohne Wahl ein Kardinal beziehungsweise der ranghöchste Erzbischof an der Spitze des österreichischen Episkopats.

Bei Kardinal Schönborns Wahl 1998 galt diese Regel aber nicht mehr. Doch kann ihm nur ein Diözesanbischof folgen. Vor diesem Hintergrund ist klar, dass der von Schönborn aufgestellte Rekord-Vorsitz von ununterbrochenen 22 Jahren wohl noch ziemlich lange halten wird.


Quelle:
KNA
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