Münsters Bischof Felix Genn hat das Seligsprechungsverfahren für den Klever Diplomaten Wilhelm Frede (1875-1942) an dessen 78. Todestag unterschrieben. Damit sei der Prozess auf Bistumsebene abgeschlossen und das Dokument nach Rom geschickt worden, teilte das Bistum Münster am Samstag mit. Frede, der beim niederländischen Konsulat in Kleve arbeitete, wurde wegen seiner religiösen Überzeugung am 13. März 1942 von den Nationalsozialisten im KZ Sachsenhausen umgebracht.
Frede hinterließ Frau und Tochter
Bei der Abschlusssitzung nach dreijähriger Arbeit würdigte Bischof Genn Frede als einen Glaubenszeugen, der Feuer gefangen hätte und versucht habe, andere anzustecken. Er betonte die Besonderheit, dass es sich bei dem Klever um einen verheirateten Laien gehandelt habe, der sich wie Priester und Ordensleute gegen die Vorherrschaft des Nationalsozialismus gewandt habe und dafür gestorben sei.
Nach Berichten eines Mithäftlings erfror Frede, weil er von Angehörigen der SS an eine Wand gehängt und mit Wasser überschüttet wurde. Er hinterließ Frau und Tochter.
Neben Karl Leisner verehrt
Fredes Verehrung begann bereits nach dessen Tod 1942. In Kleve wird an verschiedenen Orten an den Diplomaten erinnert. In der Krypta des Xantener Sankt-Viktor-Doms wird er neben dem 1996 seliggesprochenen Priester Karl Leisner verehrt. An der Basilika Sankt Marien in Kevelaer findet sich seit 1997 sein Porträt.
In der katholischen Kirche steht am Beginn eines Selig- oder Heiligsprechungsverfahrens die Untersuchung auf Bistumsebene. Danach gehen die Dokumente an die römische Kongregation für Selig- und Heiligsprechungsprozesse.
Papst entscheidet nun
Nach eingehenden Prüfungen des Lebens und gegebenenfalls des Martyriums des Betroffenen obliegt dem Papst die abschließende Entscheidung. Die feierliche Verkündigung der Seligsprechung geschieht in der Regel vor Ort in den Bistümern.
Anders als Heilige werden Selige nicht weltweit, sondern nur in einer bestimmten Region oder einer bestimmten kirchlichen Gemeinschaft verehrt.