Der entsprechende Wahlvorschlag fand gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, Linken, Grünen sowie einiger CDU-Abgeordneter bei Enthaltung der FDP keine Mehrheit. Alle Vorschläge der übrigen Fraktionen erhielten dagegen eine Mehrheit.
Zu den vom Bundestag bestätigten neuen Mitgliedern zählen der ehemalige Kulturstaatsminister und Philosoph Julian Nida-Rümelin und die Regionalbischöfin der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, Petra Bahr.
Drei katholische Theologen
Dem neuen Rat werden nunmehr drei katholische Theologen angehören. Für eine weitere Amtsperiode bestätigt wurden der Berliner Moraltheologe Andreas Lob-Hüdepohl mit dem Schwerpunkt Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Tübinger Moraltheologe Franz-Josef Bormann, der sich besonders mit medizinethischen Konflikten am Lebensanfang und Lebensende befasst.
Hinzugekommen ist die Augsburger Moraltheologin Kerstin Schlögl-Flierl. Sie ist seit 2016 auch Beraterin der Bischöflichen Unterkommission Bioethik der Glaubenskommission.
Die AfD hatte den Heidelberger Medizinethiker Axel W. Bauer vorgeschlagen, der bereits 2008 bis 2012 Mitglied des Deutschen Ethikrates war, sowie den emeritierten Berliner Mikrobiologen Helmut Hahn, der auch auswärtiges Mitglied in der Russischen Akademie der Wissenschaften ist. Hahn distanziert sich vom Wahlvorschlag der AfD-Fraktion.
Neubesetzung durch Corona verzögert
Knapp die Hälfte der bisherigen Mitglieder war turnusmäßig ausgeschieden und musste nachbesetzt werden. Zu den scheidenden Ethikratsmitgliedern gehören der bisherige Vorsitzende, der Erlanger evangelische Theologe Peter Dabrock, sowie der Hamburger Rechtsphilosoph Reinhard Merkel, der Kölner Staatsrechtler Wolfram Höfling, der Frankfurter Humanmediziner Leo Latasch, der auch Direktoriumsmitglied des Zentralrates der Juden in Deutschland ist, sowie der Mainzer Medizinethiker und Islamwissenschaftler Ilhan Ilkilic.
Laut Gesetz beruft der Bundestagspräsident die insgesamt 26 Mitglieder des Deutschen Ethikrats je zur Hälfte auf Vorschlag des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung. Die jeweiligen Vorschläge müssen dabei vom Bundestag bestätigt werden. Erstmals kam es nun zur Ablehnung eines Wahlvorschlags. Die Mitglieder werden für die Dauer von vier Jahren berufen. Eine Wiederberufung ist einmal möglich.
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble muss die bestätigten Mitglieder nun noch berufen, bevor die konstituierende Sitzung stattfinden kann. Die vergangene Amtszeit war bereits am 10. April zu Ende gegangen. Durch die Corona-Krise hatte sich das neue Berufungsverfahren verzögert.