Der Zugang zu den Sonntagsmessen werde begrenzt, die Zahl der Teilnehmer richte sich nach der Größe des Raums, heißt es in dem Konzept, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt.
Gottesdienste sollen nach Möglichkeit nur in Kathedralen und großen Kirchen gefeiert werden. Innerhalb der Kirche sollen Laufwege als Einbahnwege markiert werden, um ein Zusammentreffen der Gläubigen zu verhindern. Außerdem muss bei der Bestuhlung auf die vorgeschriebenen Mindestabstände geachtet werden.
Neben dem Priester sollten nur bis maximal zwei Messdiener, ein Lektor, ein Kantor und ein Organist an der liturgischen Gestaltung beteiligt sein. Auf lauten Gemeindegesang sollte verzichtet werden, weil Singen ein Risikoverhalten darstellt, heißt es in dem Konzept.
Mund- und Kelchkommunion finden nicht statt
Auch für die Austeilung der Kommunion sollen besondere Hygiene-Regeln gelten. Priester müssen sich vor der Gabenbereitung die Hände desinfizieren, nur er soll die Gaben und Gefäße in die Hand nehmen. Die Austeilung der Hostie soll durch Hinzutreten erfolgen mit dem gebotenen Abstand. Den Gläubigen soll die Kommunion zum Beispiel mit einer Zange gereicht werden, Mund- und Kelchkommunion finden nicht statt.
Das Konzept enthält auch Empfehlungen zum Umgang mit Taufen, Erstkommunionen und Hochzeiten. Sie könnten zwar stattfinden, hier müsse aber besonders sorgfältig auf die Einhaltung der Regeln geachtet werden. Eine Verschiebung liege bisweilen nahe, heißt es in dem Papier. Ausdrücklich dazu geraten wird aber nicht.
Ortsbischof entscheidet
Auch für Kinder, die in den kommenden Wochen zur Erstkommunion gehen sollten, gibt es eine Regelung. In Absprache mit dem Pfarrer können sie einzeln oder in kleiner Zahl in einer Sonntagsmesse zur Erstkommunion gehen. Dies schließe die spätere Teilnahme an der feierlichen Kommunion in der Gruppe nicht aus.
Die Empfehlungen sollen eine Orientierung für die Diözesen sein, die Umsetzung bedürfe aber der Entscheidung des zuständigen Ortsbischofs, heißt es in dem Dokument. Während auf Bundesebene die Beratungen über die Lockerungen des Gottesdienstverbots weitergehen, haben einige Bundesländer schon beschlossen, Gottesdienste wieder zu ermöglichen, darunter Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Berlin.