Ab dem 4. Mai sollen mit Mund-Nase-Maske Verwandtenbesuche möglich sein, ab dem 18. Mai Einzelhandelsgeschäfte öffnen dürfen, ab dem 1. Juni auch Bars, Restaurants und Friseursalons. Beerdigungsfeiern sind laut dem am Sonntagabend vorgestellten Regelpaket ab dem 4. Mai mit bis zu 15 nahen Angehörigen und unter Schutzauflagen erlaubt. Gemeinschaftliche Gottesdienste bleiben bis auf weiteres verboten.
Die Italienische Bischofskonferenz äußerte sich verärgert und sprach von einer nicht hinnehmbaren Einschränkung der Kultfreiheit. Die Regierung und das Expertenkomitee müssten zwischen ihrer Verantwortung für den Gesundheitsschutz und der Zuständigkeit der Kirche unterscheiden. Diese müsse das religiöse Leben "unter Beachtung der angeordneten Maßnahmen, aber in voller Autonomie" gestalten können.
Weitgehende Ausübung der Kulturfreiheit
In einer Stellungnahme am Sonntagabend betonte die Bischofskonferenz, Innenministerin Luciana Lamorgese habe noch am 23. April eine "weitestgehende Ausübung der Kultfreiheit" in Aussicht gestellt. In bilateralen Gesprächen habe die katholische Kirche Einschränkungen seitens der Regierung hingenommen, aber deutlich gemacht, dass man bei einer allgemeinen Lockerung auch die seelsorglichen Aktivitäten wieder aufnehmen wolle.
Die jetzigen Verfügungen schlössen "willkürlich" die Messfeier mit Gläubigen aus, so die Bischöfe. "Allen sollte klar sein, dass der in diesem Notstand so wichtige Einsatz im Dienst für die Armen einem Glauben entspringt, der sich an seinen Quellen nähren können muss, besonders dem sakramentalen Leben", hieß es.