Schweizer Religionsvertreter protestieren gegen die Regierungsentscheidung, Gotteshäuser erst ab 8. Juni wieder für religiöse Feierlichkeiten zu öffnen. Die Schweizer katholische Bischofskonferenz wandte sich mit einem Rahmenschutzkonzept an den Bundesrat, wie das Portal kath.ch berichtet.
Menschenrecht Religionsfreiheit
Der Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, Felix Gmür, forderte eine Wiederaufnahme der öffentlichen Gottesdienste ab Christi Himmelfahrt am 21. Mai oder Pfingsten am 31. Mai. Zudem veröffentlichten die Kirchen eine Online-Petition "Schluss mit Kirchen-Lockdown und dem Verbot öffentlicher Gottesdienste - Ja zum Menschenrecht der Religionsfreiheit".
Mangelnde Wahrnehmung der Religionen
Vertreter der Juden in der Schweiz kritisierten eine mangelnde Wahrnehmung der Religionsgemeinschaften im Zuge der Corona-Pandemie. "Religiöse Bedürfnisse spielen im Vergleich zu anderen gesellschaftlichen Bereichen und vor allem gegenüber der Wirtschaft offensichtlich eine untergeordnete Rolle", erklärte der Präsident des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes (SIG), Herbert Winter. Hier wolle man "gegensteuern und sicher gehen", dass sich die religiösen Belange auf der Tagesordnung des Bundesrates und der Experten befinden, sagte Winter zu kath.ch.
Auch der Verein Interreligiöse Arbeitsgemeinschaft in der Schweiz IRAS COTIS bemängelte, die Bedeutung, die Religion für viele Menschen "in dieser schwierigen Lage" habe, finde wenig Beachtung. Andere Faktoren wie Gesundheit und Wirtschaft genössen höhere Priorität, so Geschäftsführerin Katja Joho.
Tragende Rolle
Weiter kritisierte sie, Gottesdienste würden immer im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten genannt. Damit werde man der Bedeutung der Religionsgemeinschaften nicht gerecht. Allerdings wolle der Verein "nicht Gottesdienste fordern, bevor das aktuell geltende Versammlungsverbot ausgeweitet wird". Doch müsse insgesamt die "tragende Rolle" von Religion berücksichtigt werden, Die Religionsgemeinschaften leisteten in Seelsorge und Sozialbereich wertvolle Arbeit.