"Viele Berufsmusiker können aufgrund der derzeitigen Beschränkungen nicht ihrer Arbeit nachgehen", heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Papier des Arbeitsbereichs "Liturgie und Kirchenmusik" im Bischöflichen Generalvikariat.
Nun bestehe eine Chance, Berufsmusikern in Gottesdiensten ein Betätigungsfeld zu bieten und Gottesdienste dadurch musikalisch abwechslungsreich zu gestalten. Dies könne auch die Bandbreite eingesetzter Instrumente vergrößern. Neben der Orgel könnten etwa Gitarre oder Klavier gespielt werden. "Auf den Einsatz von Bläsern sollte allerdings verzichtet werden", hieß es.
Gesang verboten, Musik erlaubt
Seit dem 3. Mai dürfen öffentliche Gottesdienste im Bistum wieder unter Auflagen stattfinden. "Aufgrund des wissenschaftlich nachgewiesenen erhöhten Ansteckungsrisikos durch die beim Singen notwendige Tiefenatmung empfiehlt das Bistum, auf den Gemeindegesang weitgehend zu verzichten, so auch auf eine musikalische Begleitung durch Chor oder Orchester", so das Bistum.
Möglich sei es aber, dass ein Vorsänger oder Kantor den Gottesdienst musikalisch mitgestalte. Solosänger müssten einen Abstand von fünf Metern zu anderen Gemeindemitgliedern einhalten.