Die Glaubensgemeinschaften müssten nun binnen einer Woche ein Konzept vorlegen, das die Nachverfolgung von Infektionsketten sicherstellt, wie das Portal kath.ch berichtet.
Der Vorsitzende des Schweizerischen Rats der Religionen, Harald Rein, verwies auf die Eigenschaft der Schweizer Kirchen als öffentlich-rechtliche Körperschaften, wodurch sie sich etwa von Baumärkten oder Restaurants unterschieden.
Gemeinsames Feiern, Beten und Singen
Der Rat habe darauf gedrängt, dass Religiosität "nicht nur individuell ausgelebt werden kann, sondern das gemeinsame Feiern, Beten und Singen braucht", so der altkatholische Bischof.
Nach dem einstimmigen Beschluss aller Religionsvertreter falle die Wiederzulassung der Gottesdienst nun mit dem jüdischen Wochenfest Schawuoth zusammen, gefolgt vom christlichen Pfingstfest drei Tage später.