Patientenschützer fordern Reform des Intensivpflegegesetzes

Keine Ängste bei Kranken schüren

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat den Bundestag aufgefordert, beim Gesetzentwurf zur Verbesserung der Intensivpflege das Selbstbestimmungsrecht von 20.000 schwerstkranken, beatmeten Patienten zu wahren.

EKG-Monitor an der ICU im Operationssaal des Krankenhauses / © WHYFRAME (shutterstock)
EKG-Monitor an der ICU im Operationssaal des Krankenhauses / © WHYFRAME ( shutterstock )

Zugleich müssten kriminelle Pflegedienste bekämpft und die Versorgungsqualität garantiert werden, sagte Vorstand Eugen Brysch der Katholischen Nachrichten-Agentur. "Der Gesetzentwurf schürt bei den 20.000 Schwerstkranken und ihren Angehörigen Ängste", sagte Brysch. Den Krankenkassen werde bei der Frage, ob die Patienten weiter in den eigenen vier Wänden versorgt werden könnten, zu große Entscheidungsmacht eingeräumt. Brysch äußerte sich vor der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags zur Reform des Intensivpflegegesetzes an diesem Mittwoch.

Krankenkassen haben sehr große Entscheidungsmacht

Im Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium ist vorgesehen, dass Wünschen der Schwerstkranken nach einer häuslichen Versorgung nur zu entsprechen sei, wenn die Pflege dort tatsächlich und dauerhaft sichergestellt werden kann. Aus Sicht der Patientenschützer bedeutet das, dass Intensivpflegepatienten keinen bedingungslosen Anspruch auf Intensivpflege im eigenen Haushalt mehr haben. Durch die unbestimmten Rechtsbegriffe "tatsächlich" und "dauerhaft" hätten die Krankenkassen eine sehr große Entscheidungsmacht, so Brysch. Der Gesetzgeber müsse genau definieren, was das bedeute. Auch dürften festgestellte Mängel nicht sofort zwangsläufig in eine Heimunterbringung führen.

Brysch äußerte die Sorge, dass das Gesetz in der jetzigen Form den Grundsatz "ambulant vor stationär" auf den Kopf stelle. Dringend nachgebessert müsse der Entwurf auch, um kriminellen Machenschaften in der Branche das Handwerk zu legen. "Deshalb müssen die Heimaufsichten Zugang zu den Pflege-WGs bekommen."

Kosten der Reform: zwei bis vier Milliarden Euro pro Jahr

Mit der Reform will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigen. Er will erstmals Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause vorgeben und die Intensivpflege in stationären Einrichtungen bezahlbar machen. Krankenhäuser und Heime werden verpflichtet, ihre Patienten so bald wie möglich von den Beatmungsgeräten zu entwöhnen. Die Intensivpflege von Beatmungspatienten erfordert meist eine 24-Stunden-Betreuung. Monatlich kostet das die Krankenkassen etwa 20.000 Euro pro Patient. Bundesweit bedeutet das hochgerechnet etwa zwei bis vier Milliarden Euro pro Jahr.

Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands forderte unterdessen, den Gesetzentwurf um einen finanziellen Covid-19-Ausgleich für Reha-Einrichtungen zu ergänzen. Der geltende Schutzschirm sichere vorübergehend die Liquidität der Einrichtungen, decke aber die zusätzlichen Kosten für Schutz- und Hygienemaßnahmen nicht ab, erklärte Geschäftsführerin Bernadette Rümmelin. Sie beklagte, dass Reha-Einrichtungen gegenüber Krankenhäusern und Pflege etwa bei der Finanzierung von Corona-Tests und der Erstattung von Schutzausrüstung benachteiligt würden.


Quelle:
KNA