Weiterhin Gottesdienste trotz Corona-Ausbruch bei Tönnies

Bistümer geben grünes Licht

Wegen Corona-Infektionen in einem Schlachthof müssen die Menschen in den Kreisen Gütersloh und Warendorf auf viele zurückgewonnene Freiheiten wieder verzichten. Der Gang in die Kirche bleibt aber weiter möglich.

Autor/in:
Anita Hirschbeck
Gottesdienstbesucher mit Mundschutz / © Stefano Dal Pozzolo/Romano Siciliani (KNA)
Gottesdienstbesucher mit Mundschutz / © Stefano Dal Pozzolo/Romano Siciliani ( KNA )

Trotz der Corona-Ausbrüche in dem westfälischen Schlachthof Tönnies soll es in den betroffenen Kreisen Gütersloh und Warendorf weiterhin katholische Gottesdienste geben.

Die zuständigen Diözesen Paderborn und Münster teilten das am Dienstagabend mit. Das Land Nordrhein-Westfalen erwähne in seiner regionalen Corona-Verordnung für die Kreise Gottesdienste nicht, erklärte Münsters Generalvikar Klaus Winterkamp.

"Dringend" an Hygiene- und Abstandsvorschriften halten

"Das heißt, sie können grundsätzlich weiter gefeiert werden." Die Gemeinden müssten sich jedoch "dringend" an die Hygiene- und Abstandsvorschriften halten. Sie dürften zudem für sich entscheiden, ob sie Gottesdienste doch absagen.

Ähnlich äußerte sich das Erzbistum Paderborn. "Die Situationen vor Ort sind unterschiedlich, wie auch die Infektionsraten sich derzeit von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich darstellen", hieß es.

Winterkamp betonte, dass auch andere Bereiche des öffentlichen Lebens nicht wieder eingeschränkt würden. "Gastronomiebetriebe dürfen ebenso weiter geöffnet bleiben wie weiterhin die Einkaufsmöglichkeiten bestehen und auch vieles andere mehr." Pfarreien, die von sich aus Gottesdienste absagten, sollten daher die "politischen Implikationen" beachten. Die katholische Kirche war nach der Phase der deutschlandweit strengen Kontaktbeschränkungen kritisiert worden, sie sei in der Krise nicht präsent genug gewesen.

Rund 1.500 Arbeiter aus dem Fleischbetrieb Tönnies in Rheda-Wiedenbrück wurden positiv auf das Corona-Virus getestet. Der Kreis Gütersloh schloss daraufhin Schulen und Kitas.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) verkündete am Dienstag weitere Schritte an. Unter anderem schließen ab Donnerstag die Schulen und Kitas im Kreis Warendorf. Versammlungen müssen unterbleiben.

Gremiensitzungen können stattfinden

Winterkamp wies weiter darauf hin, dass die Gemeinden Konzerte und Aufführungen in geschlossenen Räumen sowie Fahrten in Reisebussen vorerst absagen müssen. Tagesausflüge, Ferienfreizeiten, Stadtranderholungen und Ferienreisen für Kinder und Jugendliche könnten nur stattfinden, wenn die örtliche Gesundheitsbehörde diese ausdrücklich genehmige. Zudem dürften nur notwendige Gremiensitzungen durchgeführt werden, zum Beispiel Stiftungs- oder Kirchenvorstandssitzungen.

"Gremiensitzungen können weiter im bisherigen Umfang stattfinden", teilte hingegen das Erzbistum Paderborn mit. Die Diözese empfahl ihren Pfarreien grundsätzlich, sich bei Zweifeln mit den örtlichen Behörden abzustimmen.

Als einziges Bundesland hatte NRW Gottesdienste in der Corona-Krise nicht verboten. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften verzichteten vielmehr von sich aus auf die Zusammenkünfte. Seit Anfang Mai halten die Gemeinden in NRW wieder Gottesdienste mit Besuchern - allerdings unter Hygiene- und Abstandsregeln. Das Bundesverfassungsgericht stellte Ende April fest, dass Gottesdienste im Einzelfall und auf Antrag wegen der Glaubensfreiheit nicht pauschal hätten verboten werden dürfen.


Quelle:
KNA