In einem zweiten Schritt sollten jetzt die notwendigen Hygieneregeln erarbeitet werden, erklärte die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) am Mittwoch in Berlin. Dabei müssten die unterschiedlichen Bedürfnisse von Gemeindegesang und Chorarbeit berücksichtigt werden.
Profichöre, Laienmusiker und Kirchengemeinden hätten unterschiedliche Bedürfnisse und bräuchten deshalb unterschiedliche Hygienekonzepte, so die EKBO. So könnten Profichöre nur schwer mit Masken singen, da diese den Ensemble-Klang deutlich veränderten. Beim Gemeindegesang sei eine Maske dagegen weniger hinderlich. "Wir haben in den letzten Wochen für das Singen im Gottesdienst bereits wirksame und differenzierte Hygieneregeln für Brandenburg aufgestellt", betonte der Präsident des EKBO-Konsistoriums, Jörg Antoine. Sie wären auch für die Berliner Vorgaben hilfreich und sollten jetzt berücksichtigt werden.
Gegenwärtige Einschränkungen
Derzeit ist in den brandenburgischen und sächsischen Kirchengemeinden der EKBO das Singen in Gottesdiensträumen gestattet, wenn diese über eine ausreichende Belüftung und eine Deckenhöhe von mindestens 3,5 Metern verfügen. Der Gottesdienst darf dabei maximal eine Stunde dauern, der Gemeindegesang nicht mehr als 15 Minuten. Der Mindestabstand zur nächsten Person in Singrichtung muss sechs Meter betragen sowie seitlich zur nächsten Person drei Meter. Bei Nutzung einer Mund-Nase-Bedeckung betragen die Mindestabstände zu anderen Personen zwei Meter. Auf die Mitwirkung von Chören wird verzichtet.
Antoine nahm am Dienstag an einem Gespräch zu dem Thema mit Kultursenator Klaus Lederer (Linke) sowie Sachverständigen aus Medizin, Epidemiologie und Strömungstechnik sowie mit Vertretern anderer Kirchen, Chorverbänden und Profichören teil. Antoine betonte dabei, dass Gemeindegesang gegenüber dem Chorgesang nicht benachteiligt werden dürfe.