Allerdings müssen die Chormitglieder einen Meter Mindestabstand voneinander einhalten, der gesamte Chor zur übrigen Gemeinde zwei Meter.
Außer für Familienangehörige wird die Abstandsregel auch für nicht miteinander verwandte Mitglieder eines Haushalts aufgehoben. Die übrigen Vorschriften wie Handdesinfektion, Mundschutz sowie getrennte Ein- und Ausgänge gelten weiter. Die Lockerungen werden laut dem Innenministerium nur aufgrund der aktuellen Pandemielage gewährt.
Die Bischofskonferenz hatte Ende Juni entsprechende Anfragen an das Ministerium gestellt. Die Entscheidung, ob bei Einhaltung sonstiger Abstandsregeln in entsprechend großen Kirchen die Obergrenze von 200 Personen aufgehoben werden kann, verwies die Behörde in Rom an die jeweiligen Provinzregierungen.