"Ihr Weg in Berlin ist ein unmissverständliches Signal für die Achtung der unverfügbaren und unveräußerlichen Würde des Menschen in allen Phasen seines Lebens", heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Grußwort an die Teilnehmer.
"Mitten in einer Welt, in der sich Selbstbestimmung und Autonomie auch gegen das Leben selbst wenden können, geben Sie ein persönliches Zeugnis für das Lebensrecht und die Schutzbedürftigkeit eines jeden Menschen."
Bischof Georg Bätzing dankte Teilnehmern
Veranstalter des Marsches ist der Bundesverband Lebensrecht, ein Zusammenschluss von zwölf Organisationen.
Nach seinen Angaben ist es die bundesweit größte Demonstration für den Schutz des Lebens und findet zum 16. Mal durch das Zentrum der Hauptstadt statt.
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, hatte kürzlich den Teilnehmern des "Marsches für das Leben" für ihr "ungebrochenes Engagement" gedankt. Die Corona-Pandemie führe vor Augen, "wie verwundbar und schutzbedürftig der Mensch ist".
Das Erleben der Zerbrechlichkeit des eigenen Daseins motiviere viele Menschen zu einer neuen Solidarität gegenüber Alten und Kranken.
Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Der Limburger Bischof dankte auch Ärzten, Pflegekräften und Seelsorgern, die sich bisweilen gesundheitlichen Risiken aussetzen, um anderen zu helfen: "Durch ihren Einsatz kann uns bewusster werden, dass das Leben ein Geschenk Gottes ist, das nie seinen Wert verliert und um das es sich zu kämpfen lohnt."
Auch hatte sich Bätzing zum jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidbeihilfe geäußert: "Die christliche Grundhaltung weist in eine andere Richtung." Das Urteil vom Februar ermögliche "gewissermaßen" eine Verfügung über das eigene Lebensende.
Christlicher Umgang mit dem Thema
Krankheit und existenzielle Nöte könnten dazu treiben, in der Selbsttötung "einen Weg 'autonomen Sterbens' zu sehen". Christen sähen dagegen die menschenwürdige Antwort darin, "einander beizustehen, physische wie seelische Schmerzen zu lindern und vor allem in Angst und Einsamkeit den Trost Gottes zuzusprechen".
Das Bundesverfassungsgericht hatte das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Suizidbeihilfe außer Kraft gesetzt und mit seinem Urteil einer Liberalisierung der Suizidhilfe den Weg geebnet. Die Verfassungsrichter postulierten ein weit reichendes Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben.