Die Würdigung der Beweise sei ureigenste Aufgabe von Gericht und Staatsanwaltschaft im Rahmen der Hauptverhandlung, sagte Oberstaatsanwältin Katja Schlenkermann-Pitts am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur zur Begründung.
Amtsgericht: Freispruch wahrscheinlich
Dem Pfarrer wird vorgeworfen, 2003 in Inden einen Messdiener unsittlich berührt und sich damit zugleich an einem Schutzbefohlenen vergangen zu haben. Das Amtsgericht hatte am Mittwoch mitgeteilt, dass es "eine überwiegende Wahrscheinlichkeit" für einen Freispruch sehe.
Eine Gutachterin habe die Glaubhaftigkeit des einzigen Belastungszeugen überprüft und sei dabei an methodische Grenzen gestoßen. Zudem sei die Vorsätzlichkeit einer sexuellen Handlung nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen.
Die Staatsanwaltschaft Aachen hatte den zuletzt in Mönchengladbach tätigen Geistlichen im vergangenen Oktober angeklagt. Daraufhin stellte das Bistum Aachen den Priester von seinen Ämtern frei, betonte aber die Unschuldsvermutung.
Bistum Aachen: Kirchenrechtliches Verfahren
Die Personalchefin der Diözese, Margherita Onorato-Simonis, bedauerte am Donnerstag, dass sich die Entscheidung über die Eröffnung eines Hauptverfahrens verzögert habe. "Aber wir sind sicher, dass die Staatsanwaltschaft sehr gründlich recherchiert hat." Unabhängig von der Entscheidung des Amtsgerichtes leite das Bistum entsprechend den kirchlichen Vorschriften eine Voruntersuchung gegen den Priester ein.
Wenn es Hinweise auf einen Verstoß gegen das Kirchenrecht gebe, müsse die vatikanische Glaubenskongregation über die Einleitung eines Kirchenrechtsverfahrens entscheiden. Solange bleibe der Pfarrer vom Dienst freigestellt.
Begleitung durch Interventionsbeauftragte
Weiter kündigte das Bistum an, dass der seit April amtierende Interventionsbeauftragte der Diözese, Helmut Keymer, den Fall intensiv begleiten werde. Er wolle Gespräche führen mit dem Betroffenen, dem Beschuldigten und den Verantwortlichen in der betroffenen Gemeinde.
Vor der Anklage gab es laut Diözese keine Hinweise auf sexualisierte Gewalt durch den Geistlichen. In den zurückliegenden Jahren sei mit ihm aber mehrfach wegen eines "grenzwertigen Nähe-Distanz-Verhaltens" gesprochen worden. Auch habe er Verhaltensauflagen erhalten.