Bochumer Kirchenrechtler Heinrich Reinhardt gestorben

"Unerlässliche Bodenhaftung"

Der emeritierte Bochumer Kirchenrechtler Heinrich Reinhardt ist im Alter von 78 Jahren gestorben. Der Essener Bischof-Franz-Josef Overbeck würdigte den Verstorbenen und sprach über seine Bedeutung für das Kirchenrecht und die Ökumene.

Prof. Heinrich J. F. Reinhardt beim Festakt anlässlich seines 75. Geburtstags / © Marquardt (RUB)
Prof. Heinrich J. F. Reinhardt beim Festakt anlässlich seines 75. Geburtstags / © Marquardt ( RUB )

Das bestätigte das Bistum Essen am Donnerstag. Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck würdigte Reinhardt mit den Worten: "Solide wissenschaftliche Reflexion und eine unerlässliche Bodenhaftung des Kirchenrechts gehörten gleichermaßen zu seinem Denken und Handeln." Reinhardt habe schon früh auf jene ökumenischen Probleme hingewiesen, "die uns als Kirche heute in einer sich schnell verändernden, globalisierten Lebenswirklichkeit deutlich herausfordern", so Overbeck. Zuerst hatte das Portal katholisch.de über Reinhardts Tod berichtet.

Schwerpunkte: Eherecht und Ökumene

Der emeritierte Professor der Ruhr-Universität Bochum war von 1992 bis zu seinem Ruhestand 2007 Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht. Er studierte in Paderborn, Freiburg und Bochum Theologie sowie in Bochum Rechtswissenschaften und in Straßburg Kanonisches Recht. Zu den inhaltlichen Schwerpunkten Reinhardts gehörte neben dem kirchlichen Eherecht auch die Ökumene.

Reinhardt war Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Paderborner Johann-Adam-Möhler-Instituts für Ökumenik und Berater der Ökumenekommission der Deutschen Bischofskonferenz. Im Auftrag des Päpstlichen Rats für die Einheit der Christen gestaltete er die Ökumene mit.


Bischof Franz-Josef Overbeck / © Harald Oppitz (KNA)
Bischof Franz-Josef Overbeck / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA