Das Gesetz war im Juli vom Bundesrat zunächst gestoppt worden. Strittig war dabei vor allem eine Beratungspflicht für lesbische Paare, die von Kritikern als diskriminierend angesehen wird. Der Bundestag hatte der Reform zuvor zugestimmt.
"Es muss nun endlich eine Lösung für den strittigen Einzelpunkt der Beratungspflicht für lesbische Paare, in deren Ehe ein Kind geboren wird, vereinbart werden", forderte die Bundesvorsitzende des katholischen Frauen- und Fachverbands der sozialen Arbeit, Hildegard Eckert.
"Auf die Situation einer Familienform verengt"
"Es ist außerordentlich bedauerlich, dass sich die politische Debatte auf die Situation einer Familienform verengt hat, wenngleich die Perspektiven von lesbischen Ehepaaren im Einzelfall auch gleichstellungspolitisch nachvollziehbar sind."
Das Gesetz sei gut und wichtig und könne die Rechte und Interessen des Kindes, der abgebenden Elternteile oder Mütter sowie der Adoptiveltern stärken, erklärte Eckert. Zwar fehle für die freien Träger der Adoptionsvermittlungsstellen nach wie vor eine finanzielle Förderung angesichts des erheblichen Mehraufwandes, den die Reform mit sich bringen werde. Dennoch sei Planungssicherheit nötig. Daher solle das Gesetz endlich in Kraft treten.