Weil die genehmigte Teilnehmerzahl für eine Versammlung überschritten war, hatte die Initiative "Querdenken 089" statt einer Kundgebung kurzfristig einen Gottesdienst abgehalten, bei dem auch mehrere christliche Geistliche auftraten. Für Gottesdienste unter freiem Himmel gilt in Bayern keine Teilnehmerobergrenze.
Die Polizei ließ die Veranstalter zunächst gewähren. Politik und Kirchen reagierten darauf mit Verärgerung, weil sie das Grundrecht der freien Religionsausübung instrumentalisiert sahen. Eine behördeninterne rechtliche Aufarbeitung wurde angekündigt.
Verwaltungsgericht München verbietet "Querdenker"-Demo
Nach den Worten des Polizeisprechers wird auch künftig der Einsatzleiter vor Ort "jeden Einzelfall bewerten". Dafür nannte er einige Kriterien: So sei eine Veranstaltung mit Unterhaltungscharakter keine Religionsausübung. Für diese seien erkennbar religiöse Handlungen wie "die Anbetung einer Gottheit" erforderlich. Außerdem müssten die Anwesenden Mitglieder einer Religionsgesellschaft sein. Im Übrigen gelte auch für Freiluftgottesdienste die Maskenpflicht und das Abstandsgebot.
Unterdessen wurde eine für 120.000 Teilnehmer und ausdrücklich ohne Hygieneregeln beantragte Demonstration aus den Reihen der "Querdenker-Bewegung" am kommenden Sonntag auf der Theresienwiese verboten. Das Verwaltungsgericht München bestätigte die Entscheidung der Stadt am Freitag im Eilverfahren. Demnach sollte bei der Versammlung zwischen 16.00 und 22.00 Uhr unter anderem "das Ende der Pandemie gefeiert" werden. Der Polizeisprecher sagte dazu: "Wir werden dieses Verbot durchsetzen."
Das Münchner Kreisverwaltungsreferat untersagte ferner demselben Antragsteller weitere Versammlungen in der kommenden Woche. Auch darüber wollte das Verwaltungsgericht noch am Freitagnachmittag entscheiden.