Die Ausschussvorsitzenden für soziale Gerechtigkeit und Lebensschutz, die Erzbischöfe Paul Coakley und Joseph Naumann, verwiesen in einer gemeinsamen Erklärung auf die für diesen Donnerstag (Ortszeit) vorgesehene Vollstreckung der Todesstrafe an Orlando Cordia Hall. Der 49-Jährige hatte 1994 eine 16-Jährige entführt, vergewaltigt und ermordet. Für Dezember sind zwei weitere Hinrichtungen geplant.
Drohender Höchststand an Hinrichtungen auf Bundesebene
"Wir sind auf dem Weg zu zehn Hinrichtungen auf Bundesebene im Jahr 2020, mehr als doppelt so viele wie der bisherige Höchststand von vier Hinrichtungen im Jahr 1938", so die Bischöfe. Die Todesstrafe sei nicht notwendig, um die Gesellschaft zu schützen. Coakley und Naumann erinnerten auch an die jüngste Enzyklika von Papst Franziskus. Darin spreche dieser auch Mördern eine menschliche Würde zu.
Justizminister William Barr hatte 2019 ein jahrelang gültiges Hinrichtungsmoratorium für Todeskandidaten in Bundesgefängnissen aufgehoben. Der Oberste US-Gerichtshof lehnte die Berufungsanträge der Todeskandidaten im Juni 2020 ab.