Im Wesentlichen gelten damit wieder jene Regeln, die vor dem Lockdown ab 3. November praktiziert wurden. Demnach ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern bei Gottesdiensten einzuhalten; ein Mund-Nasenschutz ist zu tragen.
Details folgen
Am Donnerstagvormittag hatten die katholischen Bischöfe im Rahmen einer Videokonferenz die Eckpunkte der Vereinbarung beraten.
Auf Grundlage der Vereinbarung erarbeitet die Bischofskonferenz nun eine Rahmenordnung mit Details für die Feier von Gottesdiensten, wie deren Generalsekretär Peter Schipka der Presseagentur Kathpress bestätigte.
Dank an Religionsgemeinschaften
Kultusministerin Susanne Raab dankte allen Kirchen und Religionsgemeinschaften "für das Durchhalten während des Lockdowns". Religionsausübung in Form von öffentlichen Gottesdiensten sei sehr wichtig, weil sie "den Gläubigen in dieser herausfordernden Zeit sehr viel Halt" gebe.