Teilverbot für Gottesdienste in Coburg

Landesbischof betroffen

​Die oberfränkische Stadt Coburg hat zum Schutz vor der Corona-Ausbreitung öffentliche Gottesdienste in Gebäuden untersagt. Das Verbot gilt laut Stadt von Silvester bis mindestens 10. Januar.

Heinrich Bedford-Strohm / © Cristian Gennari/Romano Siciliani (KNA)
Heinrich Bedford-Strohm / © Cristian Gennari/Romano Siciliani ( KNA )

Im Freien dürfen demnach in dieser Zeit bis zu 50 Menschen an religiösen Zusammenkünften teilnehmen. Eine Musikbegleitung, die das Abnehmen einer Maske erfordere oder deren Tragen beeinträchtige, sowie Chordarbietungen seien dabei nicht erlaubt. Wegen des Verbots wurde auch der in Coburg geplante Jahresschluss-Gottesdienst mit dem bayerischen Landesbischof und Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, abgesagt.

Coburg liegt zurzeit mit einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 547,82 bayernweit an der Spitze der Corona-Neuinfektionen. Höhere Werte gibt es nur in Sachsen.

 


Quelle:
KNA