Der evangelische Wohlfahrtsverband erklärte am Montag in Berlin, der im sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehene Betrag für das Schulessen müsse Kindern in der Grundsicherung (Hartz IV), beim Kinderzuschlag und im Wohngeldbezug auch weiterhin zur Verfügung stehen - und das möglichst unbürokratisch.
Warmes Essen trotz Schulschließung
"Kinder, die in Armut leben, müssen auch dann zu Mittag essen, wenn sie im Lockdown nicht in der Schule sind und zu Hause lernen", sagte Diakonie-Vorstandsmitglied Maria Loheide. Die gesetzlichen Regelungen sähen jedoch vor, dass bei einem coronabedingten Ausfall des Präsenzunterrichts Familien nicht das Essensgeld bekämen, sondern das Essen an die Kinder nach Hause geliefert werde. "Diese Regelung geht völlig an der Realität vorbei und klappt überhaupt nicht", meinte Loheide. "Kein Schul-Caterer beliefert Kinder einzeln zu Hause."