Im Deutschlandfunk sagte Möllers, das Papier liefere an vielen Stellen keine ethischen, sondern eher politische Argumente, die "den Laden ein bisschen zusammenhalten".
Möllers unterstützte die Forderung des Ethikrats, weitere Entscheidungen erst zu treffen, wenn sicher ist, ob die Impfung tatsächlich auch die Infektiosität aufhebt. "Nur ist auch dann noch die Frage: Wann genau ist eigentlich dieser Beweis angetreten und wer stellt die Vermutungsregel auf, wenn wir es nicht so genau wissen."
Zu kurz komme ihm in der Stellungnahme die Einsicht, dass die Freiheit das Normale und die Einschränkungen eigentlich die Ausnahme sind, sagte der Verfassungsrechtsexperte. Es sei auch schwierig, Freiheitseinschränkungen damit zu begründen, dass andere Leute auch Freiheitseinschränkungen haben. Es könne auch eine Form von Solidarität sein, wenn Menschen, die noch nicht geimpft sind, geimpften Mitbürgern gewisse Freiheiten und Möglichkeiten ermöglichten.
Klagen erwartet
Möllers rechnet damit, dass Menschen, die sozial oder wirtschaftlich existenziell von Lockdown-Regelungen betroffen sind, gegen Einschränkungen klagen werden.
Der Deutsche Ethikrat hatte am Donnerstag eine Stellungnahme mit dem Titel "Besondere Rechte für Geimpfte?" vorgestellt. Darin empfiehlt er, die pandemiebedingten staatlichen Freiheitsbeschränkungen auch für Geimpfte zunächst nicht aufzuheben. Ausnahmen empfiehlt der Rat für Pflegeheime und Hospize. Als Argument für seine Empfehlung führt er unter anderem an, dass Nicht-Geimpfte mögliche Ausnahmeregelungen als ungerecht empfinden könnten, und ruft geimpfte Personen zur Solidarität auf.