So heißt es in einer am Montag in Bonn veröffentlichten Erklärung. Auch dürfe es "organisierte Suizidbeihilfe als Regelangebot" in katholischen Häusern - etwa in Senioren- und Pflegeheimen - nicht geben, sagte ZdK-Präsident Thomas Sternberg.
Vom Gesetzgeber erwartet das ZdK nun ein Schutzkonzept, das "ethischen Mindestanforderungen" genüge. Dazu zähle etwa der Ausbau von suizidpräventiven Angeboten, eine verstärkte Investition in hospiz- und palliativmedizinische Angebote und ein allgemeines Verbot von Werbung für geschäftsmäßige Suizidbeihilfe.
"Selbstbestimmt leben bis zuletzt"
Hintergrund der ZdK-Erklärung "Selbstbestimmt leben bis zuletzt" sind politische Vorstöße zu einer Neuregelung der Suizidbeihilfe. Vor einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht das Verbot organisierter Hilfe beim Suizid gekippt, indem es das bis dato strafbewehrte Verbot geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung (Paragraf 217 StGB) für nichtig erklärte.
Das Gericht betonte ausdrücklich, das Recht auf assistierten Suizid gehöre zur praktischen Anwendung des Rechtes auf ein selbstbestimmtes Sterben - unabhängig von Alter und Krankheit.
"Angebot eines Schutzraums"
Wer sich für einen Wohn- oder Pflegeplatz in einem katholischen Haus entscheide, müsse sich sicher sein können, vor einer "suggestiven Wirkung, die von Suizidassistenz als Regelangebot unzweifelhaft ausgeht", geschützt zu werden, so das ZdK. Dabei bedeute das "Angebot eines Schutzraums" keinen "Zwang zum Weiterleben unter allen Bedingungen". Es wolle dazu dienen, Freiheit zu ermöglichen, innerem Drang oder gefühltem Druck von außen nicht zu erliegen.
Es gehe darum, der "geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung", die durch die Gesetzeslücke entstehe, einen Riegel vorzuschieben und deutlich zu machen, dass niemand für sich allein lebe. "Es geht uns um Hilfe zum Leben durch einfühlende Aufmerksamkeit, Nähe und Seelsorge und um Hilfe im Sterben durch Palliativmedizin und Hospize", betonte der ZdK-Präsident.