"Einrichtungen und Dienste - unabhängig davon, ob sie konfessionell gebunden sind oder nicht - müssen für sich jedwede Mitwirkung oder Duldung am assistierten Suizid ausschließen können", forderte der Vorstandsvorsitzende der Malteser in Deutschland, Elmar Pankau, am Mittwoch in Köln.
Es sei erforderlich, dass Menschen in kritischen Lebenslagen und am Lebensende ein schützender Raum zur Verfügung stehe, so die Malteser weiter. Die Hilfsorganisation sieht die Gefahr einer schleichenden Normalisierung von assistierten Suiziden.
Gesetz zur Suizidprävention gefordert
"Die Suizidassistenz als Regelangebot wird zwangsläufig einen zunehmenden Druck insbesondere auf verletzliche, alte oder physisch wie psychisch erkrankte Menschen entfalten", so Pankau. Derzeit entstehe der Eindruck, dass alles unternommen werde, um Menschen einen assistierten Suizid zu ermöglichen, aber zu wenig, um Menschen in schwierigen Situationen nicht alleine zu lassen, ihnen Alternativen aufzuzeigen und Halt anzubieten.
Nach Einschätzung der Malteser fehlt es an flächendeckender Information und Beratung für Menschen in existenziellen Lebenskrisen. Die katholische Hilfsorganisation fordert daher ein Gesetz zur Suizidprävention. Notwendig seien ambulante sowie Beratungs- und Krisenanlaufstellen, stationäre Einrichtungen der Krisenintervention unabhängig von einer psychiatrischen Klinik sowie eine aufsuchende Krisenbegleitung. Auch eine bundesweit einheitliche Telefonnummer für Menschen in suizidalen Krisen mit hierfür besonders geschultem Personal müsste Tag und Nacht erreichbar sein.
Bessere Schulung des Personals in Krankenhäusern
Die Malteser forderten zugleich eine Stärkung von Hospizarbeit und Palliativmedizin. Das Personal in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen müsse besser geschult ist. "In jedem Krankenhaus in Deutschland muss in jeder Abteilung Pflege- und ärztliches Personal um die Chancen und die Behandlungsformen palliativer und hospizlicher Angebote wissen und sie anwenden können."
Am 26. Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht den Paragraf 217 Strafgesetzbuch zum Verbot des geschäftsmäßigen assistierten Suizids für verfassungswidrig erklärt. Der Bundestag muss ein neues Gesetz verabschieden. Erste interfraktionelle Entwürfe wurden Ende Januar vorgestellt.