Es sind deutliche Sätze des Bundesverfassungsgerichts, die dem Gesetzgeber seit nunmehr einem Jahr bei einem schwierigen Thema Kopfzerbrechen bescheren. "Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen", urteilten die Karlsruher Richter am 26. Februar 2020.
Der zweite folgenreiche Satz daraus: "Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen." Damit kippte das höchste deutsche Gericht das Verbot der organisierten - sogenannten geschäftsmäßigen - Hilfe bei der Selbsttötung, das vor allem auf Sterbehilfeorganisationen zielte.
Parlament noch in der Findungsphase
Ihnen wollte der Bundestag 2015 per Strafrecht die rechtliche Grundlage entziehen. Damit ging er zu weit, stellte das Bundesverfassungsgericht klar. Für den Gesetzgeber hieß das, er stand wieder am Anfang seiner Bemühungen, den als unmoralisch empfundenen Organisationen beizukommen. Inzwischen gibt es erste Initiativen für eine Neuregelung aus dem Parlament. Ob es noch in dieser Wahlperiode zu einer Neuregelung kommt, ist aber offen.
Denn die Voraussetzungen haben sich mit dem Urteil des Verfassungsgerichts seit 2015 wesentlich geändert. Karlsruhe lehnt es ab, das Recht auf selbstbestimmtes Sterben von Krankheit oder Alter abhängig zu machen - Bedingungen, die 2015 selbst Entwürfe pro Suizidassistenz formulierten. Karl Lauterbach (SPD), damals federführend beteiligt am Vorschlag einer Erlaubnis für ärztliche Hilfe beim Suizid, sagte kürzlich, ihn habe das weitgehende Urteil selbst überrascht.
Diesmal hat sich Lauterbach mit der FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr auf der Suche nach einer Neuregelung zusammengetan.
Ende Januar präsentierte die parteiübergreifende Gruppe - mit dabei ist auch die Linken-Politikerin Petra Sitte - ihren Entwurf. Er sieht vor, Suizidassistenz möglich zu machen, indem Ärzte auch für diesen Zweck anders als jetzt entsprechende Mittel verschreiben dürfen. Voraussetzung soll eine verpflichtende Beratung mit bestimmten Fristen sein.
In eine ähnliche Richtung geht ein weiterer Vorschlag der Grünen-Politikerinnen Katja Keul und Renate Künast. Beide Entwürfe, würden sie eine Mehrheit im Bundestag erhalten, wären die Grundlage für ein erstes liberales Sterbehilfe-Gesetz in Deutschland, wo man vor Regelungen wie in den Niederlanden oder Belgien bislang zurückgeschreckt ist.
Ausbau der Hospiz- und Palliativmedizin
Im Bundestag gibt es deswegen auch Widerspruch zu den Plänen. Der Kirchenbeauftragte der SPD-Fraktion, Lars Castellucci, gehört zu einer weiteren überfraktionellen Gruppe, die über eine Regelung in anderer Richtung berät. Sie wolle sicherstellen, "dass insbesondere auch die Selbstbestimmung verletzlicher Gruppen, etwa von Kindern oder Kranken gewahrt bleibt und keine gesellschaftliche Normalisierung der Selbsttötung die Menschen unter äußeren Druck setzt", sagte er dem epd.
Dabei müsse es auch noch einmal um den Ausbau der Hospiz- und Palliativmedizin sowie das Vertrauen in Medizin, Pflege und gute Beziehungen im persönlichen Umfeld gehen. "Wir müssen eine Gesellschaft werden, in der niemand Angst vor dem Älterwerden haben muss", betont Castellucci. Der Abgeordnete stört sich auch an dem breiten Beratungsnetz, das der Entwurf von Helling-Plahr und Lauterbach vorsieht: "Es darf nicht sein, dass man leichter Hilfe bei der Selbsttötung bekommt als einen Platz in der Tagespflege."
Castellucci und auch der CDU-Politiker Michael Brand halten es nach eigener Aussage für vernünftiger, der Debatte auch in der Gesellschaft mehr Zeit einzuräumen. "Es wäre jedenfalls eine menschliche und politische Katastrophe, wenn wir durch Mangel an Sorgfalt am Ende eine Regelung hätten, die ein fragwürdiges Schutzkonzept mit lebensgefährlichen Risiken bei der Selbstbestimmung zur Folge hätte", sagte Brand, einer der federführenden Politiker bei der Regelung 2015, dem epd.
Damit ist offen, ob es in der mit der Bundestagswahl im September zu Ende gehenden Wahlperiode überhaupt noch zu einer Neuregelung kommt. Eine Lesung der vorliegenden Entwürfe im Bundestag ist noch nicht terminiert.