Das berichtete die "Ärzte Zeitung" am Samstag und berief sich dabei auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion.
Mehr Menschen beantragen Medikament für Selbsttötung
"Eine Veröffentlichung ist nicht beabsichtigt", schreibt das Ministerium dem Bericht zufolge mit Blick auf einen Arbeitsentwurf. Vielmehr bilde dieser "einen Zwischenstand ab, der auf Fachebene auch nicht abschließend abgestimmt worden ist.
Auch eine Beteiligung anderer Bundesministerien wurde bisher nicht eingeleitet." Die Bundesregierung habe sich noch keine Meinung gebildet.
Unterdessen haben nach Angaben der Bundesregierung mehr Menschen versucht, die Genehmigung für ein tödliches Medikament zu erhalten. 2020 habe es 74 Anträge beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gegeben.
2019 seien es 12 und 2018 insgesamt 41 Anträge gewesen nach einem Allzeithoch von 79 Anträgen im Jahr 2017.
Eine Neuregelung der Sterbehilfe könnte möglicherweise doch noch vor der Bundestagswahl möglich werden. Eine Orientierungsdebatte über die bereits vorliegenden Gesetzentwürfe soll nach Informationen der "Ärzte Zeitung" in der übernächsten Woche auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt werden.
Verschiedene Vorschläge schon da
Zwei Vorschläge für eine Neuformulierung aus den Reihen des Bundestages liegen bereits vor. Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach hat mit den Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Petra Sitte (Linke) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der "klarstellen soll, dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist" und zugleich Missbrauch verhindern soll. Geprüft werden soll, ob ein dauerhafter "autonom gebildeter freier Wille" zugrunde liegt.
Eine verpflichtende Beratung ist vorgesehen. Grundsätzlich soll niemand zum Mitwirken am Suizid verpflichtet werden. Einen ähnlichen Vorschlag stellten Renate Künast und Katja Keul von den Grünen vor.
Wartezeiten gegen Kurzschlussreaktionen
Über den bisher nicht veröffentlichten Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium hatten "Ärzte Zeitung" und "Spiegel" berichtet, Ärzte und Psychotherapeuten sollten Suizidwilligen schriftlich bescheinigen, dass sie ihren Willen frei von akuten psychischen Störungen gebildet haben.
Seien sich die Gutachter aber nicht einig, solle dem Entwurf zufolge das Betreuungsgericht entscheiden können. Wartezeiten sollten Betroffene vor Kurzschlussreaktionen schützen.
Eine Neufassung der gesetzlichen Grundlage der Suizidbeihilfe ist notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht Anfang 2020 das seit 2015 bestehende Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte. Die Karlsruher Richter erkannten damit ein Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben an.