Was das neue Infektionsschutzgesetz für die Kirchen bedeutet

Gottesdienste bleiben grundsätzlich möglich

Was kommt auf die Kirchen zu, nachdem die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes nun auch vom Bundesrat bewilligt wurde? Dann hat dies Einfluss auf die Teilnehmerzahl bei Beerdigungen. Viele andere Regelungen bleiben Ländersache.

Mann mit Mundschutz in einer Kirche / © Daniele COSSU (shutterstock)
Mann mit Mundschutz in einer Kirche / © Daniele COSSU ( shutterstock )

DOMRADIO.DE: Gibt es aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes auch Regelungen, die Gottesdienste und religiöse Gemeinschaften konkret betreffen?

Pfarrer Dr. Antonius Hamers (Leiter des Katholischen Büros NRW): Das neue Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass die Fragestellung und die Regeln für Gottesdienste weiterhin auf der Ebene der Länder verbleiben sollen, dass Fragen von Gottesdiensten und religiösen Versammlungen auf Länderebene weiter geregelt werden sollen. Das einzige, was unmittelbare Bedeutung für uns hat, ist, dass das Infektionsschutzgesetz vorsieht, dass bei Beerdigungen ab einer Inzidenz von 100 nicht mehr als 30 Teilnehmer beteiligt sein dürfen.

DOMRADIO.DE: Heißt also: Für die Kirchen gilt nach wie vor das, was auf Länderebene beschlossen wird. Warum ist das eigentlich so?

Hamers: Weil zunächst einmal für das Verhältnis von Religion und Staat die Länder zuständig sind. Und hinzu kommt, dass sich diese Regeln auf Länderebene, das kann ich zumindest für Nordrhein-Westfalen sagen, bewährt haben. Es gibt ja gute Regelungen, die wir getroffen haben, zum Teil in Abstimmung und in Absprache mit uns. Insofern sehe ich das als gut an, dass der Bund sich da jetzt nicht weiter einmischt.

DOMRADIO.DE: Viele haben inzwischen bei dem Hin und Her der Maßnahmen ein wenig den Durchblick verloren. Was gilt denn jetzt für die Kirchen in Nordrhein-Westfalen?

Hamers: Es gilt nach wie vor das, was in der Corona-Schutzverordnung drinsteht. Gottesdienste sind nach wie vor grundsätzlich möglich, aber eben unter bestimmten Einschränkungen. Es gibt mehr zahlenmäßige Einschränkungen, es müssen Abstände eingehalten werden, es müssen Masken getragen werden, es darf nicht gesungen werden, wir müssen die sogenannte Nachverfolgung sicherstellen.

Alles das sind Regeln, mit denen man auf die jetzige Situation reagieren will und zugleich ermöglichen will, dass wir würdig und gut Gottesdienst feiern können. Diese Regeln haben sich bewährt, auch wenn es eine Einschränkung ist. Wir sind froh, dass wir weiterhin Gottesdienste feiern können.

DOMRADIO.DE: Daran ändert sich auch nichts, wenn die Inzidenzen steigen?

Hamers: Das kann durchaus der Fall sein, nämlich auf der kommunalen Ebene. Insbesondere die Kreise können "Allgemeinverfügungen" erlassen und in diesem Rahmen können sie über diese Gottesdienstregeln hinausgehen, also zum Beispiel  eine zeitliche Beschränkung einführen, dass ein Gottesdienst nicht länger als 60 Minuten dauern kann, aber auch eine zusätzliche zahlenmäßige Beschränkung, dass noch weniger Gottesdienstteilnehmer als ursprünglich vorgesehen an einem Gottesdienst teilnehmen.

DOMRADIO.DE: Warum dürfen die Kirchen geöffnet bleiben, während alles andere zumacht? In einem Museum dürfen ja auch nicht mehr Menschen zusammenkommen als bei einem Gottesdienst. Das Museum muss zumachen, die Kirche nicht. Wie sehen Sie das?

Hamers: Zunächst einmal ist es natürlich nachvollziehbar, dass solche Regelungen auf Kritik stoßen, weil insbesondere im kulturellen Bereich die Möglichkeit sich zu infizieren, nach meinem Dafürhalten, sehr gering ist. Und gerade im kulturellen Bereich gibt es ebenfalls sehr, sehr gute Konzepte. Insofern finde ich es schade, dass kulturelle Einrichtungen oder eben auch Parks schließen müssen.

Es ist aber insofern nochmal etwas anderes bei den Gottesdiensten, weil das Grundgesetz im Artikel 4 ein Religionsausübungsrecht vorsieht. Wir nehmen an unserer grundrechtlich geschützten Freiheit teil, wenn wir Gottesdienste feiern. Und das ist nochmal etwas anderes, ob Sie jetzt einen Anspruch auf einen Gottesdienst, auf Ihre Religionsausübung geltend machen oder eben den Anspruch auf Teilhabe an der Kultur geltend machen.

Das Interview führte Carsten Döpp.


Antonius Hamers / © Nicole Cronauge (Katholisches Büro NRW)
Quelle:
DR
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