Ein bisher geltender Vorbehalt, der bei Strafsachen gegen hochrangige Geistliche allein das vatikanische Kassationsgericht zuständig machte, wurde gestrichen. Derartige Privilegien stammten "aus der Vergangenheit", heißt es im neuen Motu Proprio von Franziskus. Er wolle dafür sorgen, dass - von einigen Sonderfällen abgesehen - für alle die gleichen Regeln gälten. Dies entspreche internationalen Standards. Auch im Kirchenrecht sei seit Jahren festgehalten, dass unter allen Gläubigen "eine wahre Gleichheit in ihrer Würde und Tätigkeit" bestehe.
Die nun vorgenommenen Änderungen ergänzen die Justizordnung für den Vatikanstaat vom 16. März 2020. Damals hatte der Papst vor allem die Unabhängigkeit der Strafverfolgung sowie das Recht auf Verteidigung gestärkt. Unberührt bleibt das Recht des Papstes, ein Verfahren jederzeit an sich zu ziehen.