Kirchenrechtler ordnet Visitation im Erzbistum Köln ein

"Am Ende entscheidet der Papst allein"

Papst Franziskus hat eine Apostolische Visitation für das Erzbistum Köln angeordnet. Dazu werden gleich zwei Bischöfe anreisen. Was diese offizielle Überprüfung bedeutet, erläutert der Freiburger Kirchenrechtler Georg Bier im Interview.

Blick auf den Kölner Dom / © Binmassam (shutterstock)

KNA: Was bedeutet Apostolische Visitation?

Prof. Georg Bier (Kirchenrechtler an der Universität Freiburg): Die vom Papst frei ernannten Visitatoren sollen vereinfacht ausgedrückt vor Ort nach dem Rechten sehen. Sie sprechen beispielsweise mit Priestern und Räten der Diözese. Durch eine solche Apostolische Visitation übt der Papst seine Aufsichtspflicht aus.

KNA: Ist Kardinal Rainer Maria Woelki damit entmachtet?

Bier: Nein. Der Visitator prüft nur und berichtet davon dem Papst.

Der entscheidet dann völlig frei, ob er weitere Maßnahmen für nötig hält. Käme der Papst zu dem Schluss, dass Aufgaben nicht angemessen wahrgenommen wurden, könnte er einen Weihbischof mit Sondervollmachten ernennen und ihm gewisse Aufgaben zuweisen. Das könnte je nachdem eine teilweise Einschränkung der diözesanbischöflichen Macht bedeuten.

KNA: Für wie üblich halten Sie Apostolische Visitationen?

Bier: Gelegentlich kommt es vor, dass ein solcher päpstlicher Kontrolleur eingesetzt wird.

KNA: Am Ende der Visitation steht ein Bericht. Muss sich der Papst an die Ergebnisse und Erkenntnisse halten?

Bier: Viel hängt davon ab, wie der Auftrag formuliert ist. Aber unabhängig davon, ob der Papst um eine Empfehlung bittet oder ein Visitator von sich aus Konsequenzen empfiehlt: Am Ende macht sich das Kirchenoberhaupt ein eigenes Bild und entscheidet allein.

Das Interview führte Michael Jacquemain.


Prof. Dr. Georg Bier / © Conny Ehm (privat)
Prof. Dr. Georg Bier / © Conny Ehm ( privat )
Quelle:
KNA