Sie könnten dann ihre eigenen Forderungen besser abstimmen. Zum anderen könne der Austausch in einer Gruppe von Betroffenen eine wichtige Form der Selbsthilfe sein.
Weiter sprach sich die Kommission dafür aus, dass die Institutionen Mittel für externe Moderation, Mediation und Supervision zur Verfügung stellen sollten. Dazu seien auch unabhängige Beratungsinstanzen notwendig. Das gelte auch für Institutionen, die sich der Verantwortung der Aufarbeitung stellten.
"Ohne externe Begleitung kaum zu bewältigen"
Die Probleme mit den Betroffenenbeiräten, die es in beiden Kirchen gebe, belegten, dass die Institutionen einen Aufarbeitungsprozess ohne externe Begleitung kaum bewältigen könnten. Die Kommission verwies dabei auf die Betroffenenbeiräte im Erzbistum Köln sowie auf den Beirat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
Im Erzbistum Köln hatten Mitglieder den Beirat verlassen. Die EKD hatte die Mitarbeit des Betroffenenbeirats ausgesetzt. Vor allem Betroffene im Beirat der EKD hatten sich für mehr Unterstützung bei ihrer Arbeit und dazu notwendige finanzielle Mittel ausgesprochen.