Die Kardinäle sind die engsten Mitarbeiter und Berater des Papstes als Oberhaupt der Weltkirche. Diese Aufgabe üben sie vor allem in Konsistorien aus, von lateinisch "consistorium" für "Versammlung". Der Papst beruft diese Treffen zu besonderen Anlässen ein und leitet sie. Es gibt ordentliche und außerordentliche Konsistorien.
Zu sogenannten ordentlichen Konsistorien werden zumindest die in der Stadt Rom anwesenden Kardinäle eingeladen. Sie tagen mehrmals jährlich und dienen der Durchführung offizieller Akte wie der Bestätigung von Heiligsprechungen. In ein- oder mehrjährigen Abständen werden sie auch zur Kreierung neuer Kardinäle anberaumt.
Daneben gibt es außerordentliche Konsistorien, an denen alle Mitglieder des Kardinalskollegiums teilnehmen; derzeit sind dies 201.
Sie werden vom Papst einberufen, "wenn besondere Erfordernisse der Kirche oder die Behandlung schwerwiegenderer Angelegenheiten dies ratsam erscheinen lassen". Johannes Paul II. lud in seinem 27-jährigen Pontifikat sechsmal zu solchen Kardinals-Vollversammlungen ein. Dabei ging es um die Vatikanfinanzen (1979), um das neue Kirchenrecht (1982) und um die Kurienreform (1985). Weitere Themen waren Lebensschutz und Sekten (1991), die Vorbereitungen zum Heiligen Jahr (1994) und die Kirche am Beginn des neuen Jahrtausends (2001). (KNA)