Der lateinische Begriff Inquisition steht für Befragung, Erforschung oder Verhör. Das Rechtsverfahren entstand im 13. Jahrhundert und wurde von der Kirche wie auch von Staaten angewandt. Es führte die Sicherung von Beweisen sowie die Vernehmung von Zeugen ein. Seine heute landläufige Bedeutung als kirchliche Inquisition erhielt es mit den Verfahren gegen Ketzer und Häretiker. Hintergrund war der sogenannte Albigenserkreuzzug (1209-1229) in Südfrankreich.
In dessen Zuge erhielt der noch junge Dominikanerorden vom Papst den Auftrag, Untersuchungen gegen mögliche Sektenmitglieder der Katharer und der Waldenser durchzuführen. Wegen ihrer führenden Rolle in der Inquisition wurden die Dominikaner auch scherzhaft "Domini canes" genannt, "Spürhunde des Herrn". Die Inquisition, beauftragt vom Papst oder vom örtlichen Bischof, erstreckte sich bald über ganz Europa und verbreitete regional mitunter Angst und Schrecken, etwa im Spanien der Reconquista Ende des 15. Jahrhunderts.
Im Spätmittelalter versuchten die Päpste, klarere Regeln für die Verfahren durchzusetzen. Sie konnten mit Hilfe der Folter durchgeführt und ohne besondere Verdachtsgründe eingeleitet werden. Ankläger durften anonym bleiben. Wenn die Strafe der Verbrennung verhängt wurde, wurde die Vollstreckung des Urteils an die staatliche Macht übergeben, da die Kirche keine "Blutsgerichtsbarkeit" ausüben durfte. Diskreditiert wurde die Inquisition schließlich durch übermäßige Anwendung sowie die Vermischung mit Hexenprozessen. (kna)