Ein Eremit oder auch "Einsiedler" ist ein Mensch, der mehr oder weniger abgeschieden von den Menschen lebt Ursprünglich wurde der Begriff nur auf Christen angewendet, die geistliche Motive für ihre Zuwendung zu dieser Lebensform hatten, nämlich die Wüstentheologie des Alten Testamentes, das heißt, die vierzigjährige Wüstenwanderung nach dem Auszug aus Ägypten, die eine Herzenswandlung bewirken sollte. In der frühen Kirche unterschied man allein lebende (Anachoreten) und gemeinschaftlich lebende Eremiten. Aus ihren Einsiedeleien entstanden später oft Ordensgemeinschaften, Klöster oder auch Ortschaften.
Das Eremitentum gehört zu den ältesten Formen gottgeweihten Lebens und ist zugleich die früheste Form des Mönchtums in Europa. In der Regel des heiligen Benedikt (6. Jh.) wird der Eremit als eine der vier Arten von Mönchen angeführt. In der römisch-katholischen Kirche ist das Eremitentum eine der von der Kirche anerkannten Formen des geweihten Lebens. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil und der sich daraus ergebenden Revision des Kirchenrechts hat die Kirche die Lebensform des Eremiten, der dem Ortsbischof unterstellt ist, in das Kirchenrecht (Canon 603 des CIC) aufgenommen. Diese Einsiedler werden als Diözesaneremiten bezeichnet. Daneben gibt es Eremiten, die Mitglieder einer Ordensgemeinschaft sind und deren Unterhalt von der Ordensgemeinschaft getragen wird. Die Gesamtzahl der Eremiten in Deutschland wird auf 70 bis 80 Personen geschätzt.