Hornissen

 © Karl-Josef Hildenbrand (dpa)
© Karl-Josef Hildenbrand ( dpa )

Die einheimische Hornisse zählt wegen ihrer akuten Bestandsgefährdung zu den besonders geschützten Arten. Sie darf nicht getötet, ihr Nest nicht zerstört werden. Die Beseitigung eines an kritischer Stelle befindlichen Nestes ist nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörden möglich. Ängstliche oder nicht informierte Bürger, die sich durch Hornissen bedroht fühlen, wenden sich immer wieder an die Feuerwehr oder an eine Schädlingsbekämpfungsfirma, um ein vermeintlich störendes Nest entfernen zu lassen. Bei kritischer Lage genügt oft auch die elementare Absicherung des Nestes, etwa durch Anbringen von Fliegendraht im Bereich von Gebäuden oder der Anlage von einfachen Zäunen und Sichtblenden bei Nestern in der Nähe belebter Plätze. (Naturschutzbund)