Die Europäische Kommission ist die politisch unabhängige Exekutive der EU. Sie ist allein zuständig für die Erarbeitung von Vorschlägen für neue europäische Rechtsvorschriften und setzt die Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Rates der EU um.
Tätigkeiten der Kommission
Die Kommission ist das einzige EU-Organ, das dem Parlament und dem Rat Gesetzesvorschläge zur Abstimmung vorlegen kann. Diese Rechtsvorschriften: schützen die Interessen der EU und ihrer Bürgerinnen und Bürger in Angelegenheiten, die auf nationaler Ebene nicht effizient behandelt werden können, sind aufgrund der Konsultation von Experten und der breiten Öffentlichkeit fachlich ausgereift.
Die EU-Kommission legt gemeinsam mit dem Rat und dem Parlament die Schwerpunkte der Mittelvergabe fest, erstellt Jahreshaushaltspläne zur Annahme durch Parlament und Rat, überwacht, wie das Geld ausgegeben wird. Der Rechnungshof unterstützt die Kommission bei dieser Aufgabe.
Gemeinsam mit dem Gerichtshof wacht die Kommission über die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten.
Die EU-Kommission spricht in internationalen Organisationen für alle EU-Länder, vor allem in den Bereichen Handelspolitik und humanitäre Hilfe. Sie handelt außerdem im Namen der EU internationale Verträge aus. (Europäische Kommission)