Der Weg zur ersten gewählten Abgeordneten war weit: 1870 war es "Frauenpersonen" laut Preußischem Vereinsgesetz noch verboten, auch nur an Versammlungen politischer Parteien teilzunehmen – geschweige denn, Mitglied zu werden.
Als ein Jahr später das "allgemeine, gleiche, unmittelbare und geheime aktive und passive Wahlrecht" eingeführt wird, meint "allgemein" alle Männer über 25 Jahren, die die bürgerlichen und politischen Ehrenrechte besitzen. Frauen dürfen nichts und niemanden wählen und noch viel weniger selbst gewählt werden.
Einverstanden waren die Frauen damit vielerorts keineswegs. Hedwig Dohm schrieb 1876 "Menschenrechte haben kein Geschlecht". Acht Jahre später gründet Minna Cauer in Berlin den ersten Verein, der sich für die politischen Rechte der Frau einsetzt: "Frauenwohl". 1891 nimmt die SPD erstmalig die Forderung nach dem Stimmrecht für Frauen in ihr Parteiprogramm auf.
1908 fiel schließlich das Preußische Vereinsrecht – seit dem durften Frauen in politischen Parteien und Organisationen tätig werden und sie auch selbst gründen. Allerdings sind sich die verschiedenen Frauenverbände nicht einig, auf welche Weise sie das Recht auf eigene Stimmabgabe erhalten wollen. Für einige Jahre stagniert die Bewegung.
Erst als der Rat der Volksbeauftragten kurz darauf, am 12. November 1918, sein Regierungsprogramm vorstellte war es soweit: Das Frauenwahlrecht trat am 30. November 1918 in Kraft. Wahlberechtigt waren nun alle Frauen und Männer ab 20 Jahren.
Im Jahr darauf, am 19. Januar 1919, stimmten Frauen zum ersten Mal in ganz Deutschland über die verfassungsgebende Nationalversammlung ab. 300 hatten sich selbst zu Wahl gestellt, 37 wurden tatsächlich gewählt. (KNA, 30.10.2018)