Weimarer Menschenrechtspreis

Weimar: Blick der Klassiker auf das Bauhaus-Museum / © Maik Schuck / Weimar GmbH
Weimar: Blick der Klassiker auf das Bauhaus-Museum / © Maik Schuck / Weimar GmbH

Alljährlich wird in der Stadt Weimar der Menschenrechtspreis vergeben. Die Leitmotive dieses Menschenrechtspreises sind die im Grundgesetz verankerten Rechte eines jeden Menschen: Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit. Vergeben wird der Preis an Personen, Gruppen oder Organisationen, die sich besonders für die Wahrung und Durchsetzung dieser Grundrechte einsetzen. Ebenso wird bei der Verleihung das Wirken für Menschlichkeit und Toleranz zwischen Menschen und Völkern berücksichtigt. Ein weiteres wichtiges Kriterium für die Vergabe des Preises ist das Engagement für Auslandsprojekte, die die Demokratie fördern.

Der Gedanke hinter dem Menschenrechtspreis ist die Förderung von Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und die Aufarbeitung der Vergangenheit der Stadt Weimar. Denn viele Menschen lebten und litten in Weimar in einer Diktatur. Weimar hat eine bewegte Vergangenheit, was antidemokratische und teilweise rassistische Strukturen angeht. Man braucht nur Richtung Ettersberg zu blicken, um das Mahnmal zur Erinnerung an den schrecklichsten Abschnitt Weimarer Geschichte zu sehen.

Damit etwas Vergleichbares auf der Welt nicht noch einmal geschieht, wird der Menschenrechtspreis vergeben, um Menschen zu ehren, die sich in besonderem Maße für die Demokratie, die Demokratisierung anderer Länder und den Kampf für die Menschen­rechte weltweit einsetzen.

Jede Organisation, Gruppe oder Einzelperson weltweit kann für den Menschenrechtspreis vorgeschlagen werden. Die Verleihung dieses Menschenrechtspreises erfolgt jedes Jahr zum 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte. Dotiert ist der Preis mit einem angemessenen Geldbetrag, den der Stadtrat spätestens in der Sitzung im Juli beschließt, sowie einer künstlerischen Beigabe, die von der Bauhaus-Universität Weimar gestiftet wird. Die Preis­träger werden vom Vergabe­beirat gewählt. Die Wahl wird anschließend vom Stadtrat bestätigt. (Stadt Weimar)