Pflegeversicherung

Pflegeversicherungsreform in Kraft / © Patrick Pleul (dpa)
Pflegeversicherungsreform in Kraft / © Patrick Pleul ( dpa )

Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherungen neben Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Krankenversicherung eingeführt. Sie soll verhindern, dass Pflegebedürftige schnell in die Sozialhilfe abrutschen.

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung; mehr als 70 Millionen Bundesbürger sind dort versichert. Die Leistungen werden durch Beiträge finanziert, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber paritätisch entrichten. Seit Januar beträgt der Beitragssatz 3,05 Prozent vom Bruttolohn; Kinderlose zahlen 3,3 Prozent. Allerdings decken die Leistungen häufig nicht alle Kosten der Pflege ab; die Pflegeversicherung wird als Teilkaskoversicherung bezeichnet.

Den Rest tragen die Pflegebedürftigen oder ihre Familien selbst. Bundesweit mehr als 1.830 Euro müssen Pflegebedürftige mittlerweile im Schnitt für einen Platz im Pflegeheim zuzahlen.

Die Pflegeversicherung arbeitet mit dem Grundsatz "ambulant vor stationär". Rund 3,3 Millionen Menschen nehmen derzeit jeden Monat Leistungen in Anspruch. Die meisten Leistungsempfänger, rund 2,5 Millionen, erhalten ambulante Leistungen. Stationär gepflegt werden rund 0,8 Millionen Menschen.

2017 trat der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft; er definiert, wer welche Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung hat. Seitdem erhalten Menschen mit kognitiven oder geistigen Einschränkungen sowie die wachsende Zahl Demenzkranker mehr Leistungen. Gab es zuvor drei Pflegestufen, werden Leistungsempfänger jetzt in fünf Pflegegrade eingestuft.

Unterstützung gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch für pflegende Angehörige, etwa Rentenbeiträge, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung oder Zuschüsse für Rehabilitation. (KNA, Stand: 21.01.2019)