Das Kreuz in öffentlichen Gebäuden oder eine muslimische Lehrerin, die aus religiösen Gründen mit Kopftuch unterrichten will, haben schon mehrfach für Konflikte gesorgt und waren Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung. Dabei geht es um das Verfassungsgebot der religiös-weltanschaulichen Neutralität. Der Begriff steht zwar so nicht im Grundgesetz. "Für den Staat als Heimstatt aller Staatsbürger" gibt es aber laut Bundesverfassungsgericht nach mehreren Artikeln "die Pflicht zu weltanschaulich-religiöser Neutralität". In Artikel 4 heißt es etwa: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich." (dpa)
Staatliche Neutralitätspflicht
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