Das Grundgesetz stellt die Menschenwürde an die Spitze der Rechtsordnung. In der Weimarer Verfassung war der Gesetzgeber nicht zum Schutz der Grundrechte verpflichtet. Gesetze konnten diese Grundrechte einschränken. So konnten die Nationalsozialisten ihre menschenverachtende Diktatur aufbauen, ohne die Weimarer Verfassung abschaffen zu müssen.
Aus dieser Erfahrung macht Artikel 1 des Grundgesetzes mit den Worten "Die Würde des Menschen ist unantastbar" den Schutz der Grundrechte zum obersten Prinzip. Der Staat darf Menschen nicht erniedrigen oder ächten. Folter, Körper- und Todesstrafen etwa sind verboten. Ebenso sind lebenslange Freiheitsstrafen grundgesetzwidrig, wenn der Häftling keine realisierbare Chance hat, doch noch einmal aus dem Gefängnis entlassen zu werden.
Artikel 1 verbietet dem Staat nicht nur würdelose Behandlungen von Menschen, sondern verpflichtet ihn auch dazu, Menschen zu schützen, wenn deren Würde angegriffen wird. (epd)