Der Kleine Waffenschein erlaubt es seinem Inhaber, bestimmte Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen bei sich zu haben. Diese müssen das Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt aufweisen und werden deshalb auch PTB-Waffen genannt. Wer solch eine Waffe ohne Waffenschein bei sich hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss ein Bußgeld zahlen.
Der Kleine Waffenschein zählt zu den sogenannten waffenrechtlichen Erlaubnissen. Außerhalb von Schießständen und dem eigenen Grundstück ist die Benutzung der Waffen verboten - benutzt werden dürfen sie nur bei Notwehr oder Notstand. (dpa)